Vertreter der vier Klinischen Krebsregister (Tumorzentren), des Zentralen Klinischen Krebsregisters, Beteiligte aus dem Sozialministerium und Krankenkassenvertreter tauschten sich auf dem diesjährigen Forum der Ersatzkassen am gestrigen Montag zum Stand und zu den Perspektiven der Krebsregistrierung in Mecklenburg-Vorpommern aus.
„Die Ersatzkassen erwarten jetzt den konsequenten Ausbau der klinischen Krebsregistrierung, um in kurzer Zeit die Daten zu erfassen, die die Versorgung unserer Versicherten verbessern“, sagte Karl Nagel, Leiter der vdek-Landesvertretung. „Hierbei ist es besonders wichtig, dass eine schnelle Rückmeldung an die behandelnden Ärzte in Form einer kritischen Bewertung der Ergebnisse erfolgt, die sich aus den zuvor gelieferten Daten generieren lassen.“
Diese umgehende Auswertung der Daten und deren Rückmeldung an die vier dezentralen Klinischen Krebszentren ist auch für den Leiter des Zentralen Klinischen Krebsregisters, Herrn Professor Wolfgang Hoffmann (Universität Greifswald), wichtig. „Dabei kann allerdings die Auswertung nie besser sein, als die Meldequalität der Daten, die uns die Tumorzentren zuliefern“, so Hoffmann. Insofern war es notwendig, zunächst alle Parameter der Datensätze und deren sichere Übertragung zu klären, damit keine Auswertungsfehler entstehen. „Wenn alles gut geht, werden wir im Spätsommer nächsten Jahres den ersten Qualitätsbericht veröffentlichen können.“
Für die Qualität der Klinischen Registrierung sprach sich auch Frau Dr. Monika Klinkhammer-Schalke vom Kooperationsverbund Qualitätssicherung Klinischer Krebsregister aus. Während man bei der epidemiologischen Erfassung von Krebserkrankungen und deren Verläufen noch Fehlerquoten von drei bis fünf Prozent tolerieren könne, müsse man bei der klinischen Erfassung, d. h. bei den konkreten Behandlungsdaten, so exakt wie möglich verfahren. „Hier geht es darum, möglichst lange Rückfallfristen zu erreichen, um so die Lebensfähigkeit der an Krebs Erkrankten deutlich zu verlängern. Insofern ist die schnelle Rückmeldung das Kernstück der Registerarbeit“
Wolfgang Gagzow, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft, warf in seinem Vortrag einen Blick auf die gesetzliche Umsetzung der Krebsregistrierung. So könne man berechtigt stolz sein, dass die Erfassung klinischer Krebsdaten in Mecklenburg-Vorpommern schon seit Jahrzehnten erfolge, seit 2012 sogar auf gesetzlicher Grundlage. Insofern muss man sehen, wie dieses Landesgesetz sinnvoll in die Vorgaben des Bundeskrebsregistergesetzes passe, das in diesem Jahr verabschiedet wurde. „ Aus diesem Grund ist auch eine enge Anbindung an die etablierte Qualitätssicherung zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen unverzichtbar. Dadurch können etablierte Verfahren zur Qualitätssicherung genutzt und weitgehend bürokratischer Aufwand für das klinische Personal vermieden werden.“
Da zum Beispiel Datenfluss und Finanzierung im Bundeskrebsregistergesetz noch nicht abschließend geregelt sind, könne der Anpassungsbedarf in Hinblick auf das Landeskrebsregistergesetz in Mecklenburg-Vorpommern noch nicht genau benannt werden. Darauf wies Frau Dr. Sibylle Scriba hin, Abteilungsleiterin Gesundheit im Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales (MAGS). „Ich bin aber dafür, dass wir mit den Ergebnissen, die wir nach der Auswertung erhalten, sehr sensibel umgehen. Auf keinen Fall dürfen daraus gleich Konsequenzen in Richtung Krankenhaus- und Kapazitätsplanung gezogen werden. Vielmehr müssen wir die gewonnenen Ergebnisse im Sinne einer Best-pratice-Erfahrung mit den Tumorzentren und Ärzten diskutieren.“
In die gleiche Kerbe schlug auch Professor Guido Hildebrandt, Chef des Klinischen Krebsregisters des Universitätsklinikums Rostock und Vorsitzender des Beirates für das Zentrale Klinische Krebsregister. „Mit der Datenlieferung, der Auswertung und der schnellen Rückkopplung an die Tumorzentren bzw. die behandelnden Ärzte können wir prüfen, mit welcher Therapie wir welches Ergebnis erzielen und gegebenenfalls Rückschlüsse auf Therapiestandards ziehen. Bei den gängigen Krebserkrankungen wird uns das sicher gut gelingen. Die große Herausforderung dürften allerdings die seltenen oder atypisch verlaufenden Krebserkrankungen sein, für die es oft sogar noch keine Behandlungsleitlinien gibt.“
Als Fazit erklärten die Beteiligten des Ersatzkassenforums, dass man sich in Sachen Klinische Krebsregister schon auf einem guten Weg befände. Für die Zukunft gibt es allerdings auch einige Herausforderungen, die es jetzt kooperativ anzugehen gilt. Dazu gehöre die endgültige Regelung des Datenflusses, wobei dieser noch mal unter die Lupe genommen werden muss, um unnötigen Erfassungsaufwand zu vermeiden. Auch die Anpassung des Landesgesetzes an das Bundesregistergesetzes steht ebenso auf der Tagesordnung, wie die gezielte Einbindung der niedergelassenen Ärzte und die Bildung von mit Experten besetzten Auswertungsteams bis zum Ende des Jahres.
Ersatzkassenchef Nagel hob am Schluss des Forums hervor, dass die Vorträge und die Diskussion gezeigt haben, dass sich Tumorzentren, Ärzte, Datenlieferer und –auswerter, die Landesregierung und auch die Krankenkassen einig über das Ziel, das Verfahren und die weiteren, notwendigen Schritte sind. In diesem Sinn kann man optimistisch und vertrauensvoll in die nächste Umsetzungsrunde starten.
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Stephan Haring
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
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