vdek-Gespräch mit Ministerin Hesse:

Ersatzkassen für Fortführung des Neugeborenen-Screenings auf Mukoviszidose

Auf der Landesausschusssitzung der Ersatzkassen sagten diese in einem Gespräch mit Sozialministerin Hesse zu, sich für die Fortführung des Mukoviszidose-Screenings für Neugeborene einzusetzen. Das landesweit flächendeckende Screening wird an der Universität Greifswald ausgewertet. Es ermöglicht etwaige Erkrankungen bereits frühzeitig zu erkennen und eröffnet somit Chancen, die Lebensqualität der betroffenen Kinder erheblich zu verbessern. Das entsprechende Modellprojekt läuft Ende dieses Monats aus. Die Ersatzkassen werben dafür, dass alle Krankenkassen für einen Übergangszeitraum von etwa einem halben Jahr das sinnvolle Screening weiter fördern. Danach soll es nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung eingehen.

 

Auch eine andere, weit reichende Förderung wurde seitens der anwesenden Vertreter der Ersatzkassen beschlossen. Ab September werden die Kosten für die neue Ausbildungsrichtung zum Notfallsanitäter für einen Zeitraum von drei Jahren übernommen. Danach wird sich auch das Land Mecklenburg-Vorpommern anteilig an der Ausbildungsfinanzierung beteiligen.

Der Notfallsanitäter verfügt nach seiner Ausbildung über weit gehende fachliche Kompetenzen. Zum Beispiel darf er auch Medikamente verabreichen und andere Maßnahmen durchführen, die sonst dem Arzt vorbehalten waren. In diesem Zusammenhang kritisieren die Ersatzkassen jedoch die vorgesehenen Regelungen im Rettungsdienstgesetz des Landes (RDG).

„Da der Notfallsanitäter noch besser qualifiziert ist als der Rettungsassistent, sind für uns die Voraussetzungen gegeben, dass mit dem Eintreffen des Notfallsanitäters am Unfallort die für Mecklenburg-Vorpommern sehr ambitionierte Hilfsfrist von zehn Minuten erfüllt sein dürfte“, so Ersatzkassen-Chef Karl Nagel.

 

Da die Landesregierung beim Gesetzentwurf viele Regelungen aus dem Nachbarflächenland Brandenburg übernommen hat, zum Beispiel die Wasserrettung, hätten die Ersatzkassen erwartet, dass auch die dortige Regelung zur Hilfsfrist übernommen würde. Die ist erfüllt, wenn das ersteintreffende Rettungsmittel ankommt. In 90 Prozent aller Fälle ist das der Rettungswagen mit dem Notfallsanitäter.

 

Einig waren sich die Ersatzkassen und die Ministerin, dass man weiter alle Anstrengungen unternehmen muss, um Ärztinnen und Ärzte für eine Niederlassung besonders in den ländlichen Regionen des Landes zu gewinnen. Hierzu gibt es bereits vielfältige Maßnahmen und Initiativen, die an manchen Stellen noch mehr publik gemacht werden sollten.

 

Die diesjährige Klausurtagung der Ersatzkassen fand übrigens gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen aus Schleswig-Holstein statt. Hier und dort gibt es viele ähnliche Problemlagen. So wurde beispielsweise die Situation in der allgemeinen stationären Versorgung und speziell bei der Betreuung von Kindern besprochen. Ebenso interessant sind die Erfahrungen bei der Gestaltung der ambulanten Versorgung in den beiden Flächenländern, wo es viele Parallelen und überdenkenswerte Lösungsansätze gibt.

Kontakt

Stephan Haring
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern

Tel.: 0385 / 52 16 - 105
E-Mail: stephan.haring@vdek.com