Vergütung für ambulante Pflegedienste steigt

Ambulante Pflegedienste in Mecklenburg-Vorpommern bekommen ab dem 1. Juni eine höhere Vergütung für Beratungsbesuche. Darauf haben sich die Verbände der Leistungserbringer sowie die Verbände der Pflegekassen in der Pflegesatzkommission abschließend geeinigt. Damit gehört MV zu den ersten Bundesländern, in denen dazu eine Regelung erzielt wurde.

Leistungsgerechte Vergütung sichergestellt

Die Vergütung der Beratungsbesuche wurde in der Vergangenheit gesetzlich in Höhe von bis zu 23 Euro für die Pflegegrade 1 bis 3, sowie in Höhe von 33 Euro für die Pflegegrade 4 und 5 festgelegt. Ab dem 1.Juni erfolgt die Vergütung mit 915 Punkten nach dem Leistungskomplexsystem. Je nach Preis des Pflegedienstes wird der Beratungsbesuch künftig zwischen zirka 34 Euro und 52 Euro vergütet. Durch diese Neuregelung wird eine leistungsgerechtere Vergütung der Beratungsbesuche für jeden Pflegedienst sichergestellt. Die Kosten hierfür werden vollständig durch die zuständige Pflegekasse übernommen. Ein Eigenanteil für den Pflegebedürftigen ist somit grundsätzlich ausgeschlossen.

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals ist die Vergütung der Beratungsbesuche von ambulanten Pflegediensten zum 1.Januar neu geregelt worden. Pflegekassen sowie die ambulanten Pflegedienste verhandeln die Vergütung der Beratungsbesuche erstmals individuell.

Stichwort Beratungsbesuche

Beratungsbesuche sind für Personen, die Pflegegeld beziehen, verpflichtend. Sie sollen dabei helfen, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und regelmäßig Hilfestellungen und praktische pflegefachliche Unterstützung zu bieten. Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 3 müssen diese halbjährlich, Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 4 bis 5 vierteljährlich wahrnehmen. Darüber hinaus haben alle Pflegebedürftigen (einschließlich Pflegegrad 1) die Möglichkeit regelmäßig die Beratungsbesuche in Anspruch zu nehmen. Der Beratungsbesuch gilt hier nicht als Kontrollinstrument der Pflegekassen, sondern ist als eine Unterstützungsmöglichkeit für die Pflegebedürftigen und deren Angehörige zu verstehen.

Kontakt

Stephan Haring
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern

Tel.: 0385 / 52 16 - 105
E-Mail: stephan.haring@vdek.com