Mit 1,6 Millionen Euro unterstützen 2021 die gesetzlichen Krankenkassen 16 ambulante Hospizdienste in Mecklenburg-Vorpommern. Darunter sind zwei Hospizdienste, die sich auch um todkranke Kinder kümmern.
Die gesamte Förderung wird aktuell direkt an die Hospizdienste als Zuschüsse für Personal- und Sachkosten, einschließlich der Aus- und Fortbildung von Ehrenamtlichen ausgezahlt.
Trost und Unterstützung in der letzten Lebensphase
Hospizarbeit lebt stark von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. So engagieren sich, neben den hauptamtlich Tätigen, rund 750 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ehrenamtlich in der Sterbebegleitung.
Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in der Hospizarbeit begleiten todkranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase, um ihnen einen würdevollen Abschied zu ermöglichen. Sie spenden Trost, erfüllen Wünsche und gehen auf Nöte und Ängste ein, außerdem unterstützen sie die Familie des Sterbenden so individuell wie möglich. In der Ausnahmesituation des Sterbens können sie mit Ruhe und Erfahrung für alle Beteiligten da sein und seelischen Halt geben.
Förderung für Sterbebegleitung stetig gestiegen
Die Krankenkassen finanzieren mit ihren Zuschüssen die engagierte und aufopferungsvolle Arbeit, die sowohl von den hauptamtlichen als auch von den ehrenamtlichen Helfern der ambulanten Hospizdienste geleistet wird. Die finanzielle Förderung durch die Krankenkassen ist Jahr für Jahr gestiegen. Die Krankenkassen sehen das als Zeichen dafür, dass Hospizarbeit und ein würdevoller Abschied vom Leben ständig an Bedeutung gewinnt.
Ansprechpartner:
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, Markus Juhls, Tel. 0800 265080-41469
vdek – Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Bernd Grübler, Tel. 0385 5216105
Kontakt
Stephan Haring
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern
Tel.: 0385 / 52 16 - 105
E-Mail: stephan.haring@vdek.com