Im Rahmen seiner ersten Sitzungswoche im Jahr 2023 befasst sich der Landtag Mecklenburg-Vorpommern am Donnerstag mit der Thematik einer Krankenhausreform - einem der wohl drängendsten Themen der Bundes- wie auch Landesgesundheitspolitik. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) im Land begrüßt die grundsätzliche Thematisierung und sagt der Landespolitik seine Unterstützung auf dem Weg hin zu einer qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Struktur der Krankenhäuser sowie der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern zu.
Anfang des Jahres haben Bund und Länder die Entscheidung getroffen, eine schon lange auf der Agenda der Ersatzkassen stehende Reform der Krankenhausfinanzierung und -struktur in Angriff zu nehmen. In den verschiedenen Arbeitsgruppen will man noch bis zum Sommer gemeinsam die wesentlichen Eckpunkte einer zukünftigen Gesetzgebung erarbeiten. „Daher ist es richtig und wichtig, dass sich die Landespolitik frühzeitig mit diesem auch für unser Land zentralen Zukunftsthema befasst. Die Ersatzkassengemeinschaft bietet in diesem Prozess weiterhin eine aktive Unterstützung an“, so Kirsten Jüttner, Leiterin der vdek-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf den großen Vorteil der Ersatzkassen, die als bundesweite Institutionen sowohl auf entsprechend überregionale Expertise als auch auf Erfahrungen aus einem regional starken Engagement zurückgreifen zu können.
Reform muss bedarfsgerecht und klar qualitätsorientiert sein
„Eine Krankenhausreform kann aber nur dann die erforderliche Nachhaltigkeit entfalten, wenn sie sich am tatsächlichen Bedarf orientiert sowie dem unumstößlichen Ziel einer Sicherung der Versorgungsqualität verpflichtet ist. Die Umsetzung muss dabei die maßgebliche Aufgabe der Selbstverwaltung bleiben“, so Kirsten Jüttner weiter.
Wesentliche Eckpunkte seien aus ihrer Sicht klar definierte Rollen der zukünftigen Krankenhausstandorte mit entsprechend maximalversorgenden oder spezialisierten Zentren sowie auch solchen Häusern, die den Bürgerinnen und Bürgern mit einer zuverlässigen Basisversorgung zur Verfügung stehen. Alle Kliniken müssten dabei eng
verzahnt miteinander kooperieren, so dass bei medizinischem Bedarf auch eine Versorgung in einem spezialisierten Zentrum gesichert sei.
Regionale Gesundheitszentren können gerade in M-V Versorgung gewährleisten helfen
Als einen weiteren Eckpfeiler einer entsprechenden Reform sieht Kirsten Jüttner ein Aufbrechen der bislang oft noch zu starren Grenzen zwischen stationärer und ambulanter Versorgung. Dieses käme gerade den Menschen in Mecklenburg-Vorpommern zugute, wo eine flächendeckende, gute Gesundheitsversorgung nur mit einem ressourcenschonenden Personaleinsatz möglich bleibt. „Mit Regionalen
Gesundheitszentren, in denen sowohl ambulante als auch grundstationäre medizinische Leistungen in entsprechender Qualität erbracht werden, hätten wir die Chance, gerade auch in unserem Flächenland mit seiner vergleichsweise geringen Bevölkerungsdichte eine moderne und zuverlässige medizinische Versorgung zu gewährleisten, die für alle erreichbar bleibt“, so Jüttner.
„Mit diesen Punkten, ergänzt um weitere Pfeiler wie telemedizinische Angebote und eine bundesweit moderne, tragfähige Finanzierung des Gesamtsystems, die die gesetzliche Krankenversicherung stärkt anstatt sie zu überfordern, werden wir unser Land im Krankenhausbereich und im gesamten Gesundheitswesen zukunftsfähig aufstellen können.“
Kontakt
Stephan Haring
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern
Tel.: 0385 / 52 16 - 105
E-Mail: stephan.haring@vdek.com