Selbstverwaltung auch in schwierigen Zeiten verantwortungsbewusst -

Mehr Geld für Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern

Auch weiterhin warten Versicherte, Krankenhäuser und Krankenkassen in ganz Deutschland auf die seit Monaten in Arbeit befindliche Krankenhausreform und damit auf Klarheit, wie es mit den Kliniken auch in Mecklenburg-Vorpommern weitergeht. Nachdem sich Bund und Länder am 10. Juli 2023 auf Eckpunkte der Reform geeinigt hatten, sollte das Gesetz ursprünglich am 1. Januar dieses Jahres in Kraft treten. Zuletzt hatten noch offene Punkte in den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern aber für doch deutliche Verzögerungen gesorgt.

Der Verband der Ersatzkassen in Mecklenburg-Vorpommern unterstreicht zu Jahresbeginn nochmals die Wichtigkeit einer baldigen Einigung in Bezug auf die Krankenhausreform. Die zunehmend älter werdende Gesellschaft wie auch ein stetig wachsender Fachkräftebedarf erfordern eine nachhaltige Strukturklarheit, die mit einer Neuausrichtung von Versorgungsangeboten einhergehen muss. Hochspezialisierte Kliniken müssen sich zukünftig mit regionalen Gesundheitszentren ergänzen. „Vor allem auch für Flächenländer wie Mecklenburg-Vorpommern ist dies von großer Bedeutung, um langfristig eine nachhaltige und zukunftsfeste medizinische Versorgung der Menschen in allen Landesteilen zu sichern und den Kliniken eine klare Entwicklungsperspektive zu bieten. Dabei muss stets die Gewährleistung einer optimalen Versorgungsqualität oberste Priorität haben“, so Kirsten Jüttner, Leiterin der vdek-Landesvertretung MV.

Einigung auf Anstieg der Vergütung für Kliniken im Land

Bis aber endlich Klarheit über die Krankenhausreform und somit die weitere Entwicklung eines wesentlichen Teils der medizinischen Versorgung auch in Mecklenburg-Vorpommern besteht, gilt es in der bestehenden Situation die Planungssicherheit für die aktuelle stationäre Versorgung der Menschen in unserem Bundesland zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund haben sich die Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern als Vertretung der Krankenhäuser im Land und die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in den letzten Tagen des vergangenen Jahres auf einen Anstieg der den Kliniken in diesem Jahr zur Verfügung stehenden Versichertengelder geeinigt.

Die Krankenhäuser erhalten demnach rund 68 Millionen Euro mehr als 2023 – basierend auf den üblichen Prognosen. Insgesamt werden die 37 Kranken-häuser in MV dann mit über 1,4 Milliarden Euro für ihre Behandlungen vergütet.
Möglich wird die Steigerung durch eine Anhebung des durchschnittlichen Preises pro Krankenhausbehandlung, des sogenannten Landesbasisfallwertes, der für 2024 auf 4.214,94 Euro erhöht wird. Das zuständige Landesministerium unter Ministerin Stefanie Drese (SPD) hat die Erhöhung zum 1. Januar 2024 genehmigt.

Wichtige Planungssicherheit in schwierigen Zeiten

„Das vereinbarte Plus ermöglicht den Krankenhäusern in unserem Land eine gerade in diesen Zeiten wichtige Planungssicherheit“, so Kirsten Jüttner. „Die einvernehmliche Einigung der Verhandlungspartnerinnen und -partner ist ein positives Signal sowohl für die Versicherten aber auch in Richtung der Politik. Zeigt es doch die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung auch in Zeiten unklarer Entwicklungen.“

Pressemitteilung zum Download (.pdf-Datei) Mehr Geld für Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern

Kontakt

Stephan Haring
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern

Tel.: 0385 / 52 16 - 105
E-Mail: stephan.haring@vdek.com