
Informationen für Vertragspartner und Versicherte
» Mehr zum Thema Taxi/Mietwagen und Krankenfahrten
Ihr Ansprechpartner bei der vdek-Landesvertretung M-V:
Henry Löb
Tel.: (0385) 5216-108, Fax: -116,
eMail: henry.loeb@vdek.com
Medizinisch nicht qualifizierte Krankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes umfassen:
Eine medizinische Betreuung der Patienten ist dabei aufgrund der vorliegenden ärztlichen „Verordnung einer Krankenbeförderung“ nicht erforderlich.
Die Verträge für diesen Leistungsbereich werden gem. § 133 Abs. 1 SGB V auf der Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes (PBfG) zwischen den Anbietern und den einzelnen Krankenkassen geschlossen. Im Gegensatz zum öffentlichen Rettungsdienst, bei dem für die Krankenkassen keine Auswahl zwischen möglichen Vertragspartnern vorgesehen ist, treten die Anbieter im Bereich der medizinisch nicht qualifizierten Transporte in einen Wettbewerb. Die Krankenkassen schließen daher mit jedem Anbieter einen Vertrag schließen (Kontrahierungszwang). Voraussetzung: Die Anbieterseite erfüllt die fachlichen Anforderungen und bietet die Leistungen zu einem orts-/marktüblichen Preis an.
Die vdek-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern schließt für die Ersatzkassen mit den Leistungserbringern Verträge über die Durchführung und Vergütung von Krankenfahrten. In den jeweiligen Musterverträgen sind detaillierte Auflagen formuliert:
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Ihr Ansprechpartner bei der vdek-Landesvertretung M-V:
Henry Löb
Tel.: (0385) 5216-108, Fax: -116,
eMail: henry.loeb@vdek.com