
Ihr Ansprechpartner bei der vdek-Landesvertretung M-V:
Henry Löb
Tel.: (0385) 5216-108, Fax: -116,
eMail: henry.loeb@vdek.com
Nachfolgend finden Sie die Mustervorlage für die Anerkenntniserklärung zum Vertrag nach § 133 SGB V mit dem Landesverband für das Taxi- und Mietwagengewerbe.
Anerkenntniserklärung zum Vertrag gemäß § 133 SGB V zwischen dem Landesverband für das Taxi und Mietwagengewerbe Mecklenburg-Vorpommern e.V. und dem Verband der Ersatzkassen (vdek), hier der vdek-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern
Mit der ausgefüllten Anerkenntniserklärung reichen Sie als Vertragspartner in Kopie ihre aktuelle Genehmigungsurkunde gemäß §§ 47 (Taxi) und 49 (Mietwagen) PBefG bei der vdek Landesvertretung in Schwerin ein.
Für neue Vertragspartner der Ersatzkassen bitten wir Sie ergänzend in Kopie die Gewerbeanmeldung sowie den Nachweis der Vergabe eines Institutskennzeichens (ARGE-IK) einzureichen. Erforderlich ist zudem auch die Kfz-Zulassung, wenn die Fahrzeuge mit einer Trage- und/oder Rollstuhl-Vorrichtung ausgestattet sind.
Der vdek hat für die Mehrheit der im Verband organisierten Ersatzkassen mit dem Landesverband für das Taxi- und Mietwagengewerbe MV e.V. (https://taxilandesverband-mv.de für alle Mitglieder des Landesverbands die Vergütung der Krankenbeförderung ab dem 1.10.2022 angehoben. Hierbei wurden insbesondere die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns (neu: 12,- EUR/Std) und die gestiegenen Kraftstoffpreise entsprechend berücksichtigt.
Die neue Vergütung gilt bis zum 31.12.2023. Die Mitglieder werden per E-Mail durch ihren Landesverband informiert. Die Ersatzkassen gehen davon aus, dass die Bundesregierung weitere Stabilisierungsmaßnahmen ergreift, um die allgemeine Preisentwicklung zu dämpfen.
Aufgrund der insgesamt schwierigen wirtschaftlichen Entwicklung hat sich der vdek mit den Landesverbänden von BKK und IKK dahingehend abgestimmt, dass die neue Vergütung für alle gelisteten Vertragspartner ab 1.10.2022 gilt, die eine Anerkenntniserklärung zur Vergütung und eine Kopie der aktuellen Genehmigung nach §§ 47 und 49 PBefG eingereicht haben.
Zur Abrechnung der Preise (LEGS 4615103) sind die nachstehenden Gebühren-Positionsnummern anzuwenden.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Umsetzung des Datenaustausches nach § 302 SGB V:
Für Vertragspartner, die aufgrund der geringen Anzahl der Krankenfahrten nicht am maschinellen Abrechnungsverfahren nach § 302 SGB V teilnehmen bzw. sich noch in der Erprobungsphase (Testverfahren) befinden, nutzen für die Abrechnung gegenüber den Ersatzkassen oder deren Dienstleister das nachstehende Formular (Excel) zum direkten Eintragen der Abrechnungsdaten.
Ihr Ansprechpartner bei der vdek-Landesvertretung M-V:
Henry Löb
Tel.: (0385) 5216-108, Fax: -116,
eMail: henry.loeb@vdek.com
Damit Sie bei eingeschränkter Bewegungsfähigkeit zum Beispiel zum Arzt fahren können oder zu Ihren wöchentlichen Dialysebehandlungen kommen, hat die Landesvertretung der Ersatzkassenverbände Verträge mit über 650 Taxi- und Mietwagenunternehmen geschlossen.
Wenn Sie diesen Taxi-Service nutzen wollen, benötigen Sie dafür eine ärztliche Verordnung zur Krankenbeförderung, die anschließend von Ihrer Ersatzkasse genehmigt werden muss.
In Mecklenburg-Vorpommern besteht seit der letzten Kreisgebietsreform aus sechs Landkreisen und zwei kreisfreien Städten (Rostock und Schwerin), die Träger des Rettungsdienstes sind. Jährlich verhandeln die Krankenkassenverbände mit ihnen die Entgelte für den Rettungsdienst. Daneben bestehen zudem auch Verträge zwischen den Ersatzkassen und privaten Krankentransportunternehmen.
Ihr Ansprechpartner bei der vdek-Landesvertretung M-V:
Henry Löb
Tel.: (0385) 5216-108, Fax: -116,
eMail: henry.loeb@vdek.com