Landtagswahl MV 2026
Am 20. September 2026 sind die Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern aufgerufen, den 9. Landtag zu wählen. Rund 1,3 Millionen Wahlberechtigte entscheiden dabei über die Zusammensetzung des Landesparlaments für die kommenden fünf Jahre. Gewählt wird in 36 Wahlkreisen, der Landtag umfasst mindestens 71 Abgeordnete.
Mecklenburg-Vorpommern zählt zu den am dünnsten besiedelten Bundesländern Deutschlands und ist zugleich von einer vergleichsweise älteren Bevölkerungsstruktur geprägt. Neben wenigen urbanen Zentren bestimmen vor allem weitläufige ländliche Räume das Bild, in denen sich wirtschaftliche und infrastrukturelle Rahmenbedingungen teils deutlich unterscheiden.
Vor diesem Hintergrund rücken zentrale Fragen der Daseinsvorsorge besonders in den Fokus. Dazu gehören insbesondere die Sicherstellung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung sowie der Aufbau und Erhalt verlässlicher Pflegeangebote. Die Landtagswahl findet somit in einem Umfeld statt, in dem diese Themen für viele Menschen im Alltag eine wachsende Rolle spielen.
Das Gesundheitsland qualitätsorientiert aufstellen
Mecklenburg-Vorpommern steht im Gesundheits- und Pflegebereich vor großen Herausforderungen. Mit Blick auf eine Sicherung der Versorgungsqualität erfordern der demografische Wandel, eine herausfordernde Fachkräftesituation und steigende Anforderungen an Versorgung und Pflege jetzt ein entschlossenes, zukunftsorientiertes Handeln. Die bevorstehende Legislaturperiode muss daher die Zeit des Handelns sein.
Die Ersatzkassen setzen sich dabei dafür ein, dass eine qualitativ hochwertige, wirtschaftlich tragfähige und patientenorientierte Versorgung allerorts gewährleistet wird. Dieses Positionspapier fasst vor diesem Hintergrund zentrale Ideen und Forderungen zusammen und zeigt auf, wie Landespolitik, Gebietskörperschaften, Leistungserbringer und Krankenkassen gemeinsam wirksame Lösungen umsetzen können.
Die bisherigen Trennungen zwischen ambulantem, stationärem und Pflegebereich behindern eine effektive Versorgung. Die Ersatzkassen fordern daher eine Förderung integrativer Versorgungsformen - einschließlich sektorübergreifender Kooperationsformen und entsprechender Vertragsmodelle, die die Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Pflegekräften und Sozialdiensten optimieren und ermöglichen.
Ziel ist eine durchgängige, bedarfsgerechte Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen, wo die Verfügbarkeit von Fachkräften und Angeboten besonders herausfordernd ist. Dabei muss die Landespolitik Investitions- und Förderprogramme auflegen und gezielt auf die Schaffung entsprechender Strukturvoraussetzungen und deren Zielorientierung im Rahmen der Bewilligungsverfahren gemeinsam mit allen Beteiligten beurteilen.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern muss die Investitions- und Ausbildungskosten in der Pflege übernehmen, um die den unaufhaltsamen Anstieg der Eigenanteile im stationären, aber auch ambulanten Pflegbereich bremsen zu helfen. Dies würde eine schnell wirksame und für die Betroffenen spürbare Entlastung bedeuten.
Da dennoch die individuelle Kluft zwischen Eigenanteilen und verfügbarem Einkommen zu groß bleiben kann, und Pflege auch zukünftig kein Luxusgut werden darf, sollen Kommunen und Landkreise personell wie materiell so ausgestattet sein, dass beantragte Hilfen zur Pflege unbürokratisch und zügig geprüft, bewilligt und ausgezahlt werden können.
Darüber hinaus muss sich das Land beim Bund dafür einsetzen, dass die während der Corona-Pandemie vorfinanzierten 5,2 Milliarden Euro an die Pflegekassen zurückgezahlt werden. Dies entlastet kurzfristig die Kassensituation und verhindert Beitragssteigerungen, ohne aktuelle Leistungen für Pflegebedürftige aus rein finanziellen Erwägungen zu gefährden.
Denn Pflegeleistungen sollten, trotz einer Klarheit, dass die Pflegeversicherung keine Vollkasko-Leistungen erbringen kann, nicht allein aus finanzieller Perspektive gestrichen oder angepasst werden. Maßstab müssen der tatsächliche Nutzen und die Qualität der Versorgung sein. Niedrigschwellige Angebote, die den die individuelle Situation fördernden Verbleib Pflegebedürftiger in ihrer Häuslichkeit und ihrem gewohnten sozialen Umfeld unterstützen, sind unbedingt zu erhalten und auszubauen.
Verschiedene im Landesplan Pflege beschriebenen Maßnahmen dienen der Beibehaltung und Verbesserung der Versorgungsqualität der Versicherten und finden daher unsere Unterstützung. Es gilt, sie gemeinsam zügig und fokussiert umzusetzen. Zugleich sollen qualifizierte Pflegefachkräfte klar definierte ärztliche Aufgaben übernehmen dürfen, um vorhandenes Fachwissen optimal zu nutzen und Ärzte zu entlasten.
Angesichts der stetig wachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen und des zunehmenden Personalmangels fordern die Ersatzkassen neue und flexible Arrangements in der Pflege zu entwickeln. Dazu müssen die bestehenden Sektorengrenzen zwischen stationärer und ambulanter Pflege kritisch hinterfragt und Strukturen geschaffen werden, die eine bessere Kooperation und Verzahnung dieser Versorgungsformen ermöglichen.
Eine wirksame Krankenhausreform auf Bundesebene ist notwendig, die auch in Mecklenburg-Vorpommern erheblich die Qualität der Versorgung verbessern kann. Der ursprüngliche Reformgedanke – eine qualitäts- und bedarfsorientierte Struktur – darf nicht (weiter) verwässert werden. Ausnahmen sollten stark begrenzt sein und im Sinne der Versicherten nur im Einvernehmen mit den Krankenkassen verantwortungsvoll genutzt werden.
Die Ersatzkassen unterstützen eine länderübergreifende, qualitätsfokussierte Krankenhausplanung. Investitionen in die Krankenhauslandschaft müssen dort erfolgen, wo Standorte nach Prüfung aus Versorgungsperspektive unverzichtbar sind. Das Land muss zudem zukünftig seiner Pflicht zur Übernahme von Investitionskosten ausreichend nachkommen, um die Standorte auch entsprechend zukunftsfest zu gestalten. Mittel aus dem Transformationsfonds dürfen zudem nur gezielt für Struktur- und Prozessveränderungen und nicht für vorübergehende Standortsicherungen eingesetzt werden. Sie sind nicht für kurzfristige Standorterhaltungsmaßnahmen einzusetzen.
Die ambulante Versorgung muss der Lebensrealität der Menschen angepasst sein. Die Nachbesetzung von Haus- und Facharztsitzen erfordert koordinierte Anstrengungen von Land, Kassenärztlicher Vereinigung, Krankenkassen und Kommunen und sollte, so möglich, auch länderübergreifend planen.
Wir sind überzeugt, dass eine auch die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzende Optimierung der Patientensteuerung helfen kann, spürbare Engpässe zu reduzieren. Eine allein auf Hausärztinnen und Hausärzte bauende Primärarztversorgung kann dabei nicht die optimale Lösung sein, da hier schon heute vielfach Kapazitätsprobleme bestehen. Die zusätzliche Aufgabe einer fachgerechten, den Qualitätserfordernissen entsprechenden Ersteinschätzung und anschließenden Steuerung in das Facharztsystem erfordert aber einen entsprechenden zeitlichen Aufwand.
Dabei verspricht auch die Einführung eines bundes- und landesweit einheitlichen und für alle Haus- und Fachärzte verbindlichen Terminverzeichnisses, zusätzliche Entlastung. Im Rahmen der Stärkung digitaler Gesundheitskompetenzen gilt es zudem, Einsatz und Verbreitung von Videosprechstunden zu fördern, um Zugänge zu erleichtern und Wartezeiten zu verkürzen.
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns sollte sich gemeinsam mit den Akteuren des Gesundheitswesens über neue Wege einer strukturierten Patientensteuerung verständigen. Dabei sind insbesondere die Möglichkeiten digitaler Innovationen – etwa durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz und telemedizinischer Anwendungen – zu erörtern und in Modellvorhaben zu erproben, um eine bedarfsgerechte und zukunftsfähige Versorgung im Land gewährleisten zu können.
- Stipendien und Einstiegsgarantien,
- Teilzeit- und Weiterbildungsmöglichkeiten,
- regionale Förderprogramme für ländliche Gebiete.
Die Sicherung von Fachkräften und deren bedarfs- und qualifikationsgerechter Einsatz ist entscheidend für die Zukunft der Versorgung. Das Land muss Strategien entwickeln, die Ausbildung, berufliche Entwicklung und Anreize für Pflege- und Gesundheitsberufe umfassen. Dazu gehören:
Ziel ist, Abwanderung zu reduzieren, dauerhaftes Personalpotenzial zu sichern und Fachkräfte in allen Versorgungsbereichen qualifikationsentsprechend einzusetzen. Eine konsequente Erweiterung und Umsetzung des Gesundheitsunterstützungsgesetzes MV (ugs. „Landarztgesetzes“) begrüßen wir.
Die Landesregierung soll sich dafür einsetzen, dass medizinische Weiterbildungsnetzwerke als zentrale Säule der Nachwuchsförderung nachhaltig gestärkt und zusätzlich neue Fachrichtungen geschaffen werden. Sowohl jungen Ärztinnen und Ärzten aus Mecklenburg-Vorpommern als auch solchen von außerhalb sollte ein umfassendes Angebot an Weiterbildungsverbünden für ihre Facharztausbildung zur Verfügung stehen, um ihren beruflichen Werdegang in unserem Bundesland fortsetzen zu können. Die bestehenden Weiterbildungsverbünde in der Allgemeinmedizin haben sich bereits bewährt und bilden eine solide Grundlage dafür.
Ärztinnen, Ärzte und Pflegefachkräfte aus dem Ausland leisten seit Jahren einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesundheitsversorgung in unserem Bundesland – und werden auch künftig dringend benötigt. Mecklenburg-Vorpommern muss daher ein deutliches Signal an eingewanderte und einwanderungsinteressierte Fachkräfte senden und ihnen mit einer echten Willkommens- und Bleibekultur eine realistische Perspektive für die Zukunft zeigen. Ohne den Ausgleich des demografisch bedingten Fachkräftemangels durch ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie auch selbstständig tätige Spezialistinnen und Spezialisten drohen spürbare Lücken in der medizinischen Versorgung. Fremdenfeindlichkeit gefährdet nicht nur das gesellschaftliche Miteinander, sondern direkt die Betreuung von Patientinnen und Patienten.
Digitale Anwendungen sind ein Schlüssel für eine moderne Gesundheitsversorgung. Digitale Gesundheitskompetenz bei Ärztinnen und Ärzten, medizinischem Fachpersonal und Versicherten muss daher gezielt gestärkt werden, um die Potenziale von Tools wie Videosprechstunden, Telemonitoring und elektronischer Patientenakte auch tatsächlich zu heben.
Gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern sind digitale Lösungen maßgeblich, um gleichwertige Versorgung auch in ländlichen Regionen zu gewährleisten. Dafür muss seitens des Landes die erforderliche digitale Infrastruktur an jedem Ort zur Verfügung stehen.
Prävention ist die Grundlage für Lebensqualität, Teilhabe und eine nachhaltige Gesundheitsversorgung. Sie reduziert Krankheitslasten, entlastet langfristig die Sozialsysteme und stärkt die Gesundheit der Bevölkerung über die Lebensspanne hinweg. Viel zu oft wird Prävention heute noch wie etwas Besonderes behandelt. Sie muss jedoch Alltagshandeln und -denken werden: Gesunde Ernährung, Bewegungsförderung und andere präventive Maßnahmen dürfen nicht als einzelne Projekte oder Auszeichnungen („Kita/Schule mit gesundem Essen“) verstanden werden. Stattdessen müssen sie integraler Bestandteil präventiver Gesundheitskompetenz und Verantwortung sein und das tägliche Denken und Handeln von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen prägen.
Prävention muss deshalb in der Haushaltsplanung Priorität erhalten. Wir begrüßen die im aktuellen Doppelhaushalt zusätzlich aufgenommenen Haushaltsmittel für Prävention. Diese gilt es nun gesichert zu verstetigen und idealerweise weiter auszubauen. Das Land sollte gemeinsam mit Kommunen, Krankenkassen, Rentenversicherung und weiteren Partnern dauerhafte Finanzierungs- und Umsetzungsstrukturen schaffen. Projekte müssen koordiniert und zielgerichtet entwickelt werden, um Doppelstrukturen zu vermeiden und Zielgruppen effektiv zu erreichen.
Die Ersatzkassen fordern darüber hinaus konkrete politische Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, für die sich die Landespolitik beim Bund u. a. durch Initiativen im Bundesrat stark machen soll: Zu diskutieren wären hier beispielsweise die Einführung oder Anhebung von Steuern auf die Gesundheit negativ beeinträchtigende Produkte (z. B. Alkohol, Tabak), eine gezielte Förderung gesunder Ernährung, Bewegungsprogramme, verstärkte Aufklärung und Gesundheitsbildung sowie der Ausbau von Vorsorgeuntersuchungen. Ziel ist, durch evidenzbasierte Anreize und Maßnahmen die Gesundheit der Bevölkerung langfristig zu stärken, Risikofaktoren zu reduzieren und die Krankheitslast nachhaltig zu senken.
- Hausarztförderung,
- Pflegeinfrastruktur,
- Mobilitätsangebote für Patientinnen und Patienten.
Eine wirksame Gesundheitsversorgung benötigt regionale Steuerung auf Basis belastbarer Daten. Land, Kommunen und Landkreise sollen Bedarfsanalysen erstellen und Maßnahmen im Sozialraum koordinieren, z. B. für:
Koordination auf Landesebene erleichtert die Mittelvergabe und verhindert isolierte Insellösungen.
Die Ersatzkassen fordern, dass Vergütungs- und Finanzierungssysteme von Krankenhäusern und ambulanten wie auch im gesamten Pflegebereich Strukturen so angepasst werden, dass Qualität, Vorhalteleistungen in dünn besiedelten Gebieten (wo angezeigt) und sektorenübergreifende wie -verbindende Koordination berücksichtigt werden. Dazu gehören beispielsweise gezielte Investitionsförderungen und auch Anreizsysteme für Kooperationsverträge. Im Bereich der stationären Pflege muss das Land die Investitions- wie die Ausbildungskosten übernehmen, um die schon heute deutlich zu hohe finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen zu reduzieren.
Unser Ziel ist der Erhalt und die Stärkung der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen als tragendem Strukturprinzip der Versorgung. Denn Selbstverwaltung steht für gebündelte Fachexpertise, Praxisnähe und Verantwortung. Sie ermöglicht Entscheidungen, die die Versorgungsrealität, die Erfahrungen der Beteiligten und regionale Besonderheiten besser berücksichtigen als zentrale Detailsteuerung. Zugleich fördert sie Akzeptanz und Verlässlichkeit, weil Lösungen dort entwickelt werden, wo fachliche Kompetenz und praktische Verantwortung zusammenkommen. Die Akteure der Selbstverwaltung – insbesondere Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen, Kassenzahnärztliche Vereinigungen, Krankenhausgesellschaften und ihre Verbände – müssen ihre Aufgaben daher mit klarer Verantwortung und ausreichendem Gestaltungsspielraum wahrnehmen können. Der Gesetzgeber soll den Rahmen setzen, darf aber die Selbstverwaltung weder in ihrer Substanz aushöhlen noch durch fortlaufende Eingriffe in Einzelentscheidungen ersetzen.
Die Ersatzkassen Mecklenburg-Vorpommern stehen als bundesweit aktive und regional stark verwurzelte Vertreter von rund der Hälfte aller gesetzlich versicherten im Land bereit, gemeinsam mit Landesregierung, Kommunen und Leistungserbringenden an Lösungen zu arbeiten.
Die Herausforderungen in Pflege, Krankenhaus- und ambulanter Versorgung, Digitalisierung und Prävention sind groß – aber sie sind gestaltbar und lösbar. Entscheidend ist, dass die Landespolitik jetzt die richtigen Weichen stellt: für eine zukunfts-orientierte, qualitativ hochwertige, wirtschaftlich tragfähige und patienten-orientierte Gesundheitsversorgung der Menschen in allen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns.