SARS-CoV-2

Coronavirus - Aktuelle Informationen aus Niedersachsen und Deutschland

Corona Virus im Inneren des Körpers - Wuhan Virus

Durch das Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich die Lungenkrankheit COVID-19 seit Ende 2019 immer weiter ausgebreitet. Nachdem im März 2020 die Weltgesundheitsorganisation den Ausbruch der Krankheit als Pandemie und das Robert-Koch-Institut das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland als "sehr hoch" eingestuft haben, sind umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Virenverbreitung erforderlich geworden. Im Jahr 2021 sind die ansteckenderen Mutanten Delta und Omikron aufgetreten. Die Omikronvariante war Anfang 2022 bundesweit bereits mit 44 Prozent nachzuweisen. Daher sind die Booster-Impfungen als Auffrischungen noch wichtiger geworden und werden bereits ab drei Monate nach der Zweitimpfung empfohlen. Eine vierte Impfung bzw. zweite Boosterung kann für Menschen über 80 Jahre, Risikopatienten und Personal im Pflege- sowie Medizinbereich empfehlenswert sein. Ende August 2021 hat die Ständige Impfkommission (STIKO) eine allgemeine Impfempfehlung für 12-17-Jährige gegeben. Ende 2021 hat die STIKO für Kinder zwischen fünf und elf Jahren mit Vorerkrankungen die Coronaimpfung empfohlen. Von den Auswirkungen der Pandemie ist besonders das Gesundheitswesen betroffen. Auch deshalb werden Impfungen für die Gesellschaft immer wichtiger. Wir haben auf dieser Seite Informationen, Einschätzungen und Pressemitteilungen zusammengestellt. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des vdek auf Bundesebene.

© Matthias Buehner

Impfungen

Seit Februar 2021 werden Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen gegen das Coronavirus und seine Mutanten geimpft (Erst-, Zweit-, erste und zweite Boosterimpfung). Ab dem 15. März 2022 gilt eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Personal in Kliniken und Heimen » Lesen » Lesen

Ein Taschenrechner, in den mit Hilfe eines Kugelschreibers Zahlen eingetippt werden

Corona in Zahlen

Tagesaktuelle, auch regionalisierte Zahlen und Daten unter anderem zu Impfungen, Impfzentren und Infektionen finden Sie auf der Seite www.corona-in-zahlen.de

Verpflichtung stationärer Pflegeeinrichtungen zur monatlichen Impfquoten-Meldung an das RKI

Nach § 20a Abs. 7 IfSG haben stationäre Pflegeeinrichtungen dem Robert Koch-Institut (RKI) monatlich Angaben zum Anteil der Personen, die gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft sind, jeweils bezogen auf die Personen, die in der Einrichtung beschäftigt sind oder behandelt, betreut oder gepflegt werden oder untergebracht sind, in anonymisierter Form zu übermitteln. Da es sich bei dieser Meldepflicht auch um eine Zulassungsvoraussetzung nach § 72 Abs. 3 Nr. 6 SGB XI handelt, müssen auch bestehende stationäre Pflegeeinrichtungen bestätigen, dass sie dieser Pflicht nachkommen.

Daher werden die Pflegeeinrichtungen gebeten, eine Verpflichtungserklärung nach unten stehendem Muster zu unterschrieben und an ihren zuständigen Landesverband der Pflegekassen zu übersenden. Aufgrund vereinzelt abweichender landesrechtlicher Meldeverfahren ist in der Verpflichtungserklärung ein Auswahlfeld zum Verfahren der Meldung nach § 20a Abs. 7 IfSG enthalten.

Ausgleichszahlungen für Leistungsanbieter

Im Bereich der Pflege wurden wesentliche Schutzschirm-Regelungen durch das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Diese Regelungen waren zuvor bis zum 31. März 2022 befristet.

Kostenerstattung für ambulante, teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen 

Pflegeeinrichtungen können mithilfe eines Formulars coronabedingte Mehraufwendungen und Mindereinnahmen zwischen März 2020 und 30. Juni 2022 angeben und die Richtigkeit der Angaben erklären. Auf dieser Grundlage zahlen die Pflegekassen die entsprechenden Erstattungsbeträge aus.

Personalmehraufwendungen aufgrund eines Einsatzes von Honorarkräften werden seit März 2021 grundsätzlich nicht mehr erstattet!

Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte an die für Sie zuständige Pflegekasse (s. Liste unten).

Kostenerstattung für Anbieter von Leistungen zur Unterstützung im Alltag 

Mit dem Pflegeschutzschirm können auch Anbieter von nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a SGB XI bis zum 31. März 2022 anfallende außerordentliche Aufwendungen sowie Mindereinnahmen infolge des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 unbürokratisch bei der für das Bundesland zuständigen Pflegekasse geltend machen.
 

Taschenrechner liegt auf Geldscheinen und zeigt Coronavirus im Display

Schutzschirme: Eine Milliarde Euro Ausgleich für Anbieter in Niedersachsen

Ein Großteil der Leistungserbringer im Gesundheitswesen bekam oder bekommt einen Ausgleich für Umsatzeinbußen durch die Corona-Krise. Das Volumen beträgt landesweit mittlerweile mehr als eine Milliarde Euro.
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Selbstgenähte Mund-Nasen-Schutzmasken

Aus den Erfahrungen lernen

Die Corona-Krise hat viele Aspekte unseres Lebens, Arbeitens und Wirtschaftens auf den Prüfstand gestellt. Das gilt auch und gerade für die Gesundheitsversorgung. Wir ziehen erste Schlüsse.  » Lesen

übereinander liegende Zeitungen, obenauf eine eingerollte Zeitung

Pressemitteilungen der vdek-Landesvertretung

Hier finden Sie die Pressemitteilungen der vdek-Landesvertretung zur Corona-Pandemie. » Lesen