Preisentwicklung Häusliche Krankenpflege
Steigerung der Vergütung von Einzelleistungen und Wegepauschalen in Niedersachsen nach Anbietergruppen
2018 - 2021
Im Steuerungsgremium der Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen (KAP.Ni) hatten die Vertretungen von Kranken-/Pflegekassen und Anbietern über ein personalkostenzentriertes Modell zur künftigen Vergütungsbemessung in der ambulanten Pflege im Geltungsbereich der Pflegeversicherung verhandelt. Dieses sieht gestaffelte Punktwerte und Wegepauschalen je nach Höhe der tatsächlichen Personalkosten der Pflegedienste vor. Höhere Zahlungen an die Beschäftigten führen damit zu höheren Vergütungen. In einem vereinfachten Verfahren erfolgt die entsprechende Zuordnung für den einzelnen Pflegedienst. Dem Verhandlungsergebnis schließen sich aufseiten der Anbieter der bpa Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste – Landesgruppe Niedersachsen, der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen, das Deutsche Rote Kreuz in Niedersachsen, die Caritas in Niedersachsen, die jüdische Wohlfahrt sowie das Diakonische Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen an.
Da das Modell durch die proportionale Fortführung von Personalkosten und Punktwerten nach oben geöffnet ist, können auch zukünftige Personalkostensteigerungen adäquat abgebildet werden. Das Modell dient daher gleichzeitig der zukunftssicheren Umsetzung der Anforderungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Tariftreueregelung). Neben dem personalkostenzentrierten Ansatz gibt es als weitere Säulen der Vergütungsfindung im SGB XI auch weiterhin die gemeinsame Empfehlung und die Einzelverhandlung.
Nach den Vereinbarungen der KAP.Ni sollen Vergütungssteigerungen erfolgen, um bessere Entlohnungsbedingungen der Pflegekräfte zu ermöglichen. So wurden von 2018 bis 2021 etwa für Einrichtungen der AWO, der Caritas, des Diakonischen Werks sowie für kommunale Sozialstationen Steigerungen in den Bereichen der Häuslichen Pflegehilfe (SGB XI) sowie der Häuslichen Krankenpflege (SGB V) von 12,6 Prozent auf die Einzelleistungen und 33 Prozent auf die Wegepauschalen vereinbart. Diese Steigerungen liegen in der Gesamtwirkung deutlich über der Obergrenze für Vergütungssteigerungen durch die gesetzlichen Krankenkassen (Grundlohnrate). Eine solche Überschreitung erlaubt der Gesetzgeber nur bei nachgewiesenen tatsächlichen Personalkosten. Diesen Nachweis haben die Anbieter in den Vergütungsverhandlungen nicht erbracht, dennoch haben die Krankenkassen den deutlichen Erhöhungen zugestimmt. Damit verbunden ist die Erwartung, dass die Vergütungszuwächse vollständig dazu genutzt werden, die Entlohnungsbedingungen der Beschäftigten in der Pflege nachhaltig zu verbessern.
Steigerung der Vergütung von Einzelleistungen und Wegepauschalen in Niedersachsen nach Anbietergruppen
2018 - 2021
Altenpflegekräfte verdienen in Niedersachsen weniger als in anderen Ländern. Nach einer Studie des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) lag das monatliche Gehalt von Fachkräften in der Altenpflege 2017 zwischen Ems und Elbe bei 2.543 Euro - 200 Euro unter dem Bundesschnitt. Bei Hilfskräften mit einem Verdienst von 1.842 Euro betrug die Differenz 100 Euro. Diese Lücke ist in der zugespitzten Diskussion rund um die ambulante Pflege in Niedersachsen immer wieder thematisiert und kritisiert worden. Nach einem gängigen Erklärungsmuster von Anbieterseite sind dafür die unzureichenden Vergütungen ursächlich, die sie mit den Pflegekassen aushandeln.
Niedersachsen ein Billigland? Einer Überprüfung halten diese Vorwürfe nicht stand. Ein Vergleich der vdek-Landesvertretung zeigt, dass die Vergütung ambulanter Pflegeleistungen in Niedersachsen klar überdurchschnittlich ist. Bei der Kombination der großen Pflege mit Hilfe zur Nahrungsaufnahme liegt die Vergütung etwa elf Prozent über dem Bundesschnitt, bei der kleinen Pflege sogar 13 Prozent. Noch nicht eingeflossen ist in diese Auswertung die im Zuge der Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen (KAP.Ni) zum 1. Januar 2020 vereinbarte verbesserte Bewertung der Leistungskomplexe um fünf Prozent.
Im Ergebnis ermöglicht das bestehende Vergütungsniveau in Niedersachsen eine deutlich höhere Bezahlung der Beschäftigten. Dass diese bislang nicht erfolgt, könnte an dem vergleichsweise geringen Grad der Tarifbindung in Niedersachsen liegen. Nur etwa ein Fünftel der ambulanten Pflegedienste ist derzeit an Tarifgehälter gebunden. Tarifzahlungen an Beschäftigte werden von den Pflegekassen bei Vergütungsverhandlungen ausdrücklich bei der Bemessung der Vergütungshöhe berücksichtigt. Im Rahmen der KAP.Ni haben sich gerade die Ersatzkassen ausdrücklich für Tarifzahlungen ausgesprochen.