Versorgungsstärkungsgesetz: Kassenärztliche Vereinigung verbreitet unhaltbare Zahlen zu Praxisschließungen

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) weist Darstellungen der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) zurück, nach denen das von der Bundesregierung geplante Versorgungsstärkungsgesetz die flächendeckende ambulante Versorgung gefährdet. „Das Szenario der KVN hält einer realistischen Betrachtung nicht stand. Vielmehr tragen die Maßnahmen dazu bei, das Angebot für die Patienten regional ausgewogener zu gestalten und die Zahl der Hausarzt-Niederlassungen zu steigern“, sagte der Leiter der vdek-Landesvertretung, Jörg Niemann.

Bei der Auseinandersetzung geht es um die Regelung, Nachbesetzungen von Arztsitzen in überversorgten Gebieten zu verringern, damit sich künftige Ärzte vorrangig in Gegenden mit schwieriger Versorgungslage niederlassen. Dazu soll der Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen, entsprechende Praxen aufzukaufen und stillzulegen, von der bisherigen Kann- in eine Sollbestimmung umgewandelt werden. Die KVN hatte in diesem Zusammenhang von einem „Kahlschlag“ gesprochen, der landesweit mehr als 2.000 Praxen von Ärzten und Psychotherapeuten betreffe.

„Aufkäufe von Arztsitzen in überversorgten Regionen führen dort zur Besetzung freier Stellen, wo die Ärzte dringender gebraucht werden. Davon abgesehen kommen deutlich weniger Praxen als dargestellt für einen Aufkauf in Betracht“, sagte vdek-Landeschef Niemann. Die KVN zähle schlicht sämtliche Praxen in überversorgten Gebieten oberhalb eines Versorgungsgrades von 110 Prozent zusammen. Dabei verschweige sie jedoch, dass die Aufkäufe nicht auf einen Schlag erfolgten, sondern als sukzessiver Prozess in den kommenden Jahren und Jahrzehnten; nämlich immer erst dann, wenn ein Arzt altersbedingt oder aus anderen Gründen ausscheide. Kinder, Ehegatten und angestellte Ärzte könnten Praxen auch in überversorgten Gebieten weiterhin übernehmen. Damit reduziere sich die Zahl der potenziell aufzukaufenden Arztsitze bereits auf 160 bis 200 im Jahr. Die Zulassungsausschüsse würden zudem in jedem Einzelfall die Folgen eines Aufkaufs für die örtliche Versorgung prüfen. Sie würden diesen nur dann beschließen, wenn der Sitz verzichtbar sei.

„Die KVN will mit fragwürdigen Zahlenspielen bei den Menschen Ängste schüren und instrumentalisieren“, kritisierte Niemann. Das sei schon deshalb offensichtlich, weil Praxisaufkäufe gegen die Stimmen der Ärztevertreter in den Zulassungsausschüssen gar nicht möglich seien. Dabei sei die Initiative der Bundesregierung völlig nachvollziehbar. „Wenn die KVN den Gesetzgeber jetzt kritisiert, muss sie sich fragen, ob sie selbst alles dafür getan hat, die Unzufriedenheit vieler Versicherter mit unzumutbar langen Wartezeiten aus der Welt zu schaffen“, sagte Niemann. Es sei die zentrale gesetzliche Aufgabe der KVN, die ambulante Versorgung sicherzustellen.

Die Bundesregierung reagiere nun auf diese Defizite, indem sie Maßnahmen für eine bessere Verteilung des ärztlichen Angebots und ein besseres Terminmanagement auf den Weg bringe. „Versicherte bezahlen ihren Beitrag dafür, im Krankheitsfall gut versorgt zu werden. Dieses Versprechen muss angemessen einlösbar sein“, betonte Niemann.

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