Asklepios Harzklinik Clausthal-Zellerfeld: Krankenkassen halten an Kündigung fest - Klage gegen Bescheid des Landes

Die Krankenkassen in Niedersachsen wehren sich vor Gericht dagegen, dass ihnen das Land Niedersachsen die Kündigung des Versorgungsvertrags mit der Asklepios Harzklinik Clausthal-Zellerfeld untersagt. Das hat eine Abstimmung unter den Krankenkassenverbänden ergeben. Die Klage gegen den entsprechenden Bescheid des Niedersächsischen Sozialministeriums wird beim Verwaltungsgericht Hannover eingereicht.

Die Krankenkassen hatten den Versorgungsvertrag mit dem Krankenhaus Ende vergangenen Jahres fristgerecht zum 31. Dezember 2018 gekündigt, weil sie die Leistungsfähigkeit des Hauses dauerhaft nicht gewährleistet sehen. Die Kleinstklinik (39 Betten, davon durchschnittlich nur 20 ausgelastet) bietet im Wesentlichen nur noch altersmedizinische Leistungen an. Weil es die Behandlung von Nebenerkrankungen und Komplikationen bei hochbetagten, oft multimorbiden Patienten nicht sicherstellen kann, müssen diese Patienten häufig in andere Krankenhäuser verlegt oder zurückverlegt werden. Eine Grund- und Regelversorgung oder Notfallbehandlungen finden in Clausthal-Zellerfeld bereits seit Jahren nicht mehr statt.

Kontakt

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Landesvertretung Niedersachsen

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Simon Kopelke

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