Der Weg für die Krankenhausreform ist frei: Der Bundesrat hat heute entschieden, das vom Bundestag bereits beschlossene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) nicht in den Vermittlungsausschuss zu überweisen. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) sieht nun die Landesregierung in der Pflicht, auf dieser Grundlage die Krankenhauslandschaft in Niedersachsen zukunftsfest zu machen.
„Wir brauchen für die Umsetzung im Land jetzt einen klaren Kompass, damit Patientinnen und Patienten auch zukünftig entsprechend ihrer Erkrankung gut und sicher versorgt werden können“, sagte vdek-Landesleiter Hanno Kummer. „Ein ‚Weiter so‘ darf es schon angesichts der Personalknappheit nicht geben. Die notwendigen Veränderungen müssen zügig auf den Weg gebracht werden.“
Leistungsgruppen sortieren
Das Land wird den Krankenhäusern nun so genannte Leistungsgruppen zuweisen. Laut Kummer ist entscheidend, hierbei klar zu sortieren. Wenn eine bestimmte Behandlung in einer Region schon bisher hauptsächlich von wenigen leistungsstarken Krankenhäusern erbracht werde, sei es nicht sinnvoll, den kleinen Rest zusätzlich auf viele weitere Häuser zu verteilen. Als Beispiel nannte Kummer Eingriffe an der Wirbelsäule. 35 Krankenhäuser in Niedersachsen würden 80 Prozent aller Eingriffe durchführen, die restlichen 20 Prozent finden in 50 weiteren Krankenhäusern statt. Die sich jetzt durch die Zuweisung von Leistungsgruppen bietende Chance zur Neustrukturierung und regionalen Leistungskonzentration müsse deshalb unbedingt genutzt werden. „Vergleichbare Leistungen kann es nicht mehr an so vielen Standorten wie bisher geben, dafür fehlt schlicht das Fachpersonal“, erläuterte Kummer.
Unterm Strich begrüßt der vdek bei der Krankenhausreform die Einführung von Leistungsgruppen mit Qualitätsparametern. Gleichzeitig erneuerte Kummer seine Kritik an der Finanzierung der Reform: „Krankenkassen sind für Behandlungskosten zuständig, nicht für Baukosten. Trotzdem werden die Beitragszahler jetzt gezwungen, 25 Milliarden Euro für einen Transformationsfonds aufzubringen. Hier werden Sozialversicherungsbeiträge für gesamtgesellschaftliche Aufgaben zweckentfremdet.“ Die Reform werde schon mit den bisherigen Regelungen über die Maßen teuer für die Beitragszahler. Darüber noch hinausgehende finanzielle Belastungen, wie zuletzt diskutiert, dürfe es im weiteren Verfahren nicht geben.
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