Infektionskrankheiten eindämmen:

Land und Kassen schließen Vereinbarung zur erleichterten Abrechnung von Impfstoffkosten durch Gesundheitsämter

Impfen in den Arm

Ab sofort können Schutzimpfungen in den Gesundheitsämtern der Landkreise und Kreisfreien Städte unbürokratisch und unkompliziert abgerechnet werden. Das ermöglicht eine neu getroffene Rahmenvereinbarung zwischen dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung und den Krankenkassen in Niedersachsen.

Im Wesentlichen geht es darum, den Zugang zu Schutzimpfungen weiter zu erleichtern und somit die Gesundheit der Menschen besser zu schützen. Bislang konnten die Gesundheitsämter nur Impfungen für Kinder und Jugendliche mit den Krankenkassen abrechnen, und auch nicht alle empfohlenen Impfungen. In den Gesundheitsämtern durchgeführte Grippeschutzimpfungen konnten beispielsweise bislang nicht direkt mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Die neue Vereinbarung ist viel breiter gefasst: So gibt es keine Altersgrenzen mehr und sämtliche Impfstoffkosten für Impfungen, die der Gemeinsame Bundesausschuss auf Basis der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorsieht, werden unbürokratisch erstattet.

Gesetzlich Versicherte profitieren

Für alle gesetzlich versicherten Personen sind die empfohlenen Impfungen kostenlos. Das betrifft z.B. HPV-Impfungen für Personen unter 18 Jahren, Grippeschutzimpfungen und COVID-19-Impfungen. Aufgrund der einfachen Abrechnungsmodalitäten ist davon auszugehen, dass Gesundheitsämter der Rahmenvereinbarung beitreten und Impfungen anbieten oder Impfaktionen durchführen.

Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi freut sich über die neuen Möglichkeiten: „Die effektivste Maßnahme zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten ist und bleibt das Impfen. Deshalb ist es uns ein wichtiges Anliegen, die Angebote so niedrigschwellig wie möglich zu gestalten. Eine Ausweitung der Impfmöglichkeiten halte  ich auch für wichtig, weil wir eine gewisse Impfmüdigkeit feststellen. Diese Impfmüdigkeit darf sich nicht verfestigen, weil sonst lange besiegt geglaubte Infektionskrankheiten ein gefährliches Comeback feiern könnten. Das möchten wir verhindern. Mit der Rahmenvereinbarung erleichtern wir daher den Menschen in Niedersachsen den Zugang zu den wichtigsten Impfstoffen und entlasten zugleich die Arztpraxen, die gerade in der anstehenden kalten Jahreszeit viele Patientinnen und Patienten versorgen müssen.“

Hanno Kummer, Leiter des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) in Niedersachsen: „Schutzimpfungen spielen für die Gesundheit der Bevölkerung eine wichtige Rolle und sind die wirksamste Maßnahme, um Infektionskrankheiten zu verhindern. Es ist deshalb sinnvoll, möglichst viele Impfmöglichkeiten anzubieten. Ein Baustein ist dabei das Impfen durch Ärztinnen und Ärzte der Gesundheitsämter. Die Ersatzkassen haben in diesem Sinne gerne ihren Beitrag zur neuen Impfvereinbarung für Niedersachsen geleistet.“

Pressemitteilung zum Download Infektionskrankheiten eindämmen

Kontakt

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Niedersachsen

Pressesprecher
Simon Kopelke

Telefon: 05 11 / 3 03 97 - 50
E-Mail: simon.kopelke@vdek.com