Selbsthilfeförderung auf Landesebene

Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

Bei der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung auf Landesebene haben sich die Krankenkassen und ihre Verbände auf entsprechende Verfahrensregelungen für die Antragstellung verständigt. Näheres hierzu ist bei den Krankenkassen/-verbänden auf Landesebene oder bei den Landesvertretungen des vdek (Adressübersicht) zu erfragen:

Krankenkassenindividuelle Projektförderung

Selbsthilfelandesorganisationen können Anträge auf die krankenkassenindividuelle Förderung von Selbsthilfeprojekten direkt bei den Krankenkassen/-verbänden auf Länderebene stellen. Hinweise der Ersatzkassen zur krankenkassenindividuellen Selbsthilfeförderung auf Landesebene entnehmen Sie bitte dem aktuellen Schreiben:

Wichtiger Hinweis

Die Formulare enthalten automatische Rechenfunktionen (siehe "Hinweise der Ersatzkassen"). Für eine korrekte Funktion verwenden Sie bitte den kostenlosen Adobe Acrobat Reader, der hier zum kostenlosen Download angeboten wird: https://get.adobe.com/de/reader/otherversions/. Bei der Bearbeitung im Browser oder mit anderen PDF-Programmen kann die korrekte Rechenfunktion nicht gewährleistet werden.

Selbsthilfelandesorganisationen, die eine krankenkassenindividuelle Projektförderung beantragen wollen, reichen folgenden Antrag unter Berücksichtigung des vorgenannten Schreibens ein:

Der Nachweis über die Verwendung von erhaltenen Projektfördermitteln hat mit dem Formular „Verwendungsnachweis“ zu erfolgen:

Die ausgefüllten Formulare sind direkt an die jeweilige Krankenkasse zu senden. Sofern Sie eine Förderung bei einer Ersatzkasse beantragen möchten, können Sie die Anschriften der Ersatzkassen in den Bundesländern der folgenden Liste entnehmen.

Für die Förderung der örtlichen Selbsthilfegruppen sind Informationen und Antragsformulare ebenfalls bei den Krankenkassen/-verbänden in den Ländern zu erhalten.