Förderverfahren für ambulante Hospize im Landesteil Nordrhein

Für die Teilnahme am Förderverfahren gemäß § 39 a Abs. 2 SGB V für das Jahr 2025 sind alle nachfolgenden Unterlagen notwendig, sofern in den einzelnen genannten Bereichen Kosten entstanden sind.

Der entsprechende Antrag sowie die dazugehörigen Anlagen müssen der vdek Landesvertretung NRW spätestens am 31. März eines Jahres (Ausschlussfrist) ausgefüllt als PDF-Dokument vorliegen. Für die Übermittlung der Unterlagen nutzen Sie bitte folgende E-Mail-Adresse: hospizfoerderung.nrw@vdek.com.

Die förderfähigen Sterbebegleitungen sind versichertenbezogen nachzuweisen und den einzelnen Krankenkassen bis zum 31. März eines Jahres entsprechend der Kassenzugehörigkeit zur Verfügung zu stellen (Muster entsprechend Anlage 5 des Förderantrages).