Palliativversorgung

Ein Pfleger hält die Hand einer Seniorin

Nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin ist die Palliativmedizin „die aktive, ganzheitliche Behandlung von Patienten mit einer voranschreitenden, weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung in der Zeit, in der die Erkrankung nicht mehr auf eine kurative Behandlung anspricht und die Beherrschung von Schmerzen, andere Krankheitsbeschwerden, psychologische, soziale und spirituelle Probleme höchste Priorität besitzt.“

Es geht bei der Palliativ-Versorgung also nicht um eine Verlängerung der Überlebenszeit um jeden Preis, sondern die Lebensqualität – die Wünsche, Ziele und das Befinden der Patienten in der letzten Lebensphase stehen im Vordergrund der Behandlung.

Die meisten Menschen möchten ihre letzten Lebenstage zu Hause verbringen. Diesem verständlichen Wunsch wurde bislang häufig nicht entsprochen, da die dafür notwendigen unterstützenden Strukturen nicht vorhanden oder nur ungenügend organisiert waren. Mit entsprechenden vertraglichen Regelungen haben die Ersatzkassen gemeinsam mit den anderen Krankenkassen in NRW die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass dies nun öfter möglich wird. Ein aufeinander abgestimmtes Miteinander von besonders qualifizierten Pflegediensten, ambulanten Hospizdiensten und Ärzten schafft ein Netz, das dem sterbenden Menschen, seinen Angehörigen und Freunden die Hilfe bietet, die notwendig ist, um diese schwere Situation zu Hause zu meistern.

Versorgungsangebote nach Städten sortiert

In der nachstehenden Tabelle finden Sie die Adressinformationen, die für den ausgewählten Kreis bzw. die ausgewählte Stadt relevant sind. Neben den Angaben zu qualifizierten ambulanten Pflegeeinrichtungen und ambulanten Hospizdiensten finden Sie auch Adressen für stationäre Hospize, die auch in besonders schweren Fällen ermöglichen, einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden.

Informationen für Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegepersonal

Bei der Organisation der Palliativversorgung arbeiten Pflegedienste und Ärztinnen und Ärzte Hand in Hand. Mit den Kassenärztlichen Vereinigungen in Nordrhein und Westfalen-Lippe sind entsprechende Verträge abgeschlossen worden, die dies sicherstellen.

Die Krankenkassen in NRW haben einen Rahmenvertrag entwickelt, auf deren Basis besonders qualifizierte Pflegedienste tätig werden können. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen über die Voraussetzungen, die Anforderungen an die Tätigkeit und die Vergütung.

Förderung von Koordinationskräften in Palliativnetzwerken in NRW

Grundlage für die Förderung ist die Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Koordination der Aktivitäten in regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken durch eine Netzwerkkoordinatorin oder einen Netzwerkkoordinator nach § 39d Absatz 3 SGB V (Förderrichtlinie) in der aktuellen Fassung.

Die Förderrichtlinie ist zum 01.04.2022 in Kraft getreten. Die Förderung durch die Landesverbände der Krankenkassen erfolgt gemeinsam und einheitlich in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt.

Die Antragsteller haben spätestens bis zum 30.09. eines Jahres die vollständigen Anträge bei der durch die Landesverbände der Krankenkassen benannten zuständigen Stelle einzureichen.

Bis zum 30.09.2023 können die Anträge für das Kalenderjahr 2024 gestellt werden.