Hospize

Eine alte Frau im Rollstuhl wird von einer Pflegerin betreut

Menschen möchten ihre letzten Lebenstage überwiegend zu Hause, in ihrer vertrauten Umgebung  verbringen – das zeigen viele Untersuchungen. Dieser Wunsch kann nicht immer realisiert werden. Manchmal sind keine Angehörigen da, die diese Aufgabe übernehmen können – manchmal stehen medizinische Gründe diesem Wunsch entgegen.

Ambulante Hospizdienste

Ambulante Hospizdienste unterstützen durch den Einsatz ehrenamtlicher Kräfte bei der Versorgung von Menschen in ihren letzten Lebenstagen. Sie haben das Ziel, dem Pflegebedürftigen ein möglichst würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende zu ermöglichen. Sie arbeiten eng mit Pflegekräften und Ärzten zusammen.

Die ehrenamtlichen Hospizdienste sind keine Vertragspartner der Krankenkassen. Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können Hospizdienste eine Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen (§ 39a Abs. 2 SGB V) erhalten. Bezuschusst werden notwendige Personal- und Sachkosten. Der Zuschuss bezieht sich auf Leistungseinheiten, die sich aus der zu einem Stichtag im Vorjahr geleisteten Anzahl von Sterbebegleitungen sowie der Anzahl der Ehrenamtlichen berechnen. Der GKV-Spitzenverband hat das Nähere zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit in einer Rahmenvereinbarung geregelt.

Die Beantragung einer Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgt für alle Dienste im Landesteil Nordrhein bei der vdek Landesvertretung NRW. Hospizdienste im Landesteil Westfalen-Lippe beantragen die Förderung bei der AOK NORDWEST.

Für Anfragen oder Mitteilungen zum Förderverfahren nutzen Sie bitte folgende E-Mail-Adresse: hospizfoerderung.nrw@vdek.com

Anträge sowie weitere Informationen zur Förderung von Diensten im Landesteil Nordrhein finden Sie hier.

Stationäre Hospize

Ein Hospiz kann eine Alternative sein. In NRW gibt es 78 Hospize mit insgesamt 770 Plätzen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Palliativversorgung und in den Adresslisten:

Für weitere Informationen – insbesondere zur Kostenübernahme – wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse. Die Kontaktdaten Ihrer Ersatzkasse finden Sie hier.

Wenn Sie als Träger eines stationären Hospizes einen Versorgungsvertrag schließen wollen, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeitenden.

Für Hospize im Landesteil Nordrhein:
Daniela Mruck
Königswall 44
44137 Dortmund
Tel.: 0231 / 91771-36
E-Mail: daniela.mruck@vdek.com

Für Hospize im Landesteil Westfalen-Lippe:
Carsten Hofmann
Königswall 44
44137 Dortmund
Tel.: 0231 / 91771-14
E-Mail: carsten.hofmann@vdek.com