Unterstützung im Alltag

Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können.

Angebote zur Unterstützung im Alltag sind:

  1. Angebote, in denen insbesondere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder mit besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen (Betreuungsangebote),
  2. Angebote, die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende dienen (Angebote zur Entlastung von Pflegenden) und
  3. Angebote, die dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen, zu unterstützen (Angebote zur Entlastung im Alltag).

Informationen für Anbieter

Der vdek steht Ihnen in vielen Regionen als federführender Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit der Zulassung von Pflegeeinrichtungen nach § 72 SGB XI zur Verfügung. Bei den „Angeboten zur Unterstützung im Alltag“ (AuA) nach § 45a SGB XI einschließlich ggf. Einzelpersonen in der Nachbarschaftshilfe ist hingegen keine Zulassung nach § 72 SGB XI erforderlich, sondern eine Anerkennung nach Landesrecht.