Prävention und Patientensicherheit

Wörterbuch mit dem Begriff Prävention

2015 trat das Präventionsgesetz in Kraft. Ein echter politischer Meilenstein, zumal zuvor mehrere Gesundheitsminister und Bundesregierungen es nicht geschafft hatten, das Vorhaben zu einem Abschluss zu bringen. Im Zentrum des heutigen Gesetzes stehen die Prävention und die Gesundheitsförderung in den Lebenswelten. Konkret geht es also um die Orte, an denen die Menschen leben und arbeiten. Die Angebote sollen wohnortnah in Schulen, Kindertageseinrichtungen, am Arbeitsplatz oder in Pflegeeinrichtungen durchgeführt werden. Hier gibt es immer noch viel zu tun. Oft fehlen die Strukturen für eine effektive Umsetzung oder ein „Kümmerer“ vor Ort. Denn die Krankenkassen brauchen verlässliche Partner, die die Zielgruppen vor Ort erreichen und mit denen sie gemeinsam die Lebenswelten gesundheitsförderlicher gestalten können. Allen voran ist hier die öffentliche Hand, also die Länder und Kommunen, zu nennen.

Gesunde Lebenswelten: Ein Angebot der Ersatzkassen

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Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) setzt im Auftrag der sechs Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse - KKH, Handelskrankenkasse (hkk) und HEK - Hanseatische Krankenkasse) bundesweit Projektansätze in den Lebenswelten sowie zur betrieblichen Gesundheitsförderung in ambulanten und (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern um. Unter der Dachmarke „Gesunde Lebenswelten“ bündeln die Ersatzkassen ihr Engagement zur Stärkung der gesundheitlichen Chancengleichheit und vereinen verschiedene Aktivitäten mit dem Fokus auf Zielgruppen mit besonderem Präventions- und Gesundheitsförderungsbedarf. Mehr » Lesen

Die Ersatzkassen fordern daher, ...

... dass Prävention und Gesundheitsförderung in den Lebenswelten Eingang finden in alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, und dass sie politisch konsequent ressortübergreifend umgesetzt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen sind weiterhin die einzigen Institutionen, die nach den Regelungen im SGB V zur Finanzierung von Prävention und Gesundheitsförderung in den Lebenswelten verpflichtet werden. Gesundheitsförderung ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die insbesondere durch die öffentliche Hand im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge umgesetzt und finanziert werden muss. Die Länder und auch die Kommunen sind daher stärker als bisher gefragt, nachhaltige Konzepte vorzulegen, Strategien ganzheitlich anzugehen und so Gesundheitsförderung und Prävention auch aus eigener Kraft und mit eigenen Mitteln voranzubringen. Die gesetzlichen Krankenkassen in Rheinland-Pfalz sind bei diesem Prozess Partner und unterstützen diese Entwicklung durch gemeinsame Projekte vor Ort, wie z. B. die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC) und dem Vertrauenscoach. Weitere Informationen und Ansprechpartner für die Projekte finden Sie hier.

Martin Schneider

Um gesundheitsförderliche Projekte und Angebote vor Ort umzusetzen, brauchen die Krankenkassen verlässliche Partner, die bereits mit den Zielgruppen und Akteuren vor Ort zusammenarbeiten. Nur so kommen die Angebote bei den Rheinland-Pfälzern an und können nachhaltig in die Lebenswelt wirken.

Martin Schneider, Leiter der vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz

... dass durch innovative Konzepte zur Prävention am Arbeitsplatz und zum betrieblichen Gesundheitsmanagement auch im Betrieb der Ansatz der Prävention besser verankert wird. Dazu gehören die Stärkung der Betriebsärzte und eine enge Einbindung der Mitarbeitervertretungen, der Betriebs- und Personalräte.

 

... dass die Patientensicherheit im deutschen Gesundheitssystem weiter ausgebaut wird. Unerwünschte Ereignisse bei einer Behandlung entstehen durch Fehler und nicht abgestimmte Abläufe. Fehler sind menschlich. Wichtig ist es aber, aus den Fehlern zu lernen und diese so zukünftig zu meiden. Daher brauchen wir im Gesundheitswesen mehr Transparenz und eine einrichtungsübergreifende Fehlerkultur. Die Ersatzkassen fordern daher eine verpflichtende Teilnahme an einem einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystem, um einen größtmöglichen Nutzen für die Patientensicherheit zu erzielen. Zusätzlich muss die Patientensicherheit verstärkt Bestandteil der Aus- und Weiterbildung aller medizinischen Berufe werden. Darüber hinaus müssen Patienten und ihre Angehörigen aktiv in die Verbesserung der Patientensicherheit einbezogen werden, z. B. durch regelmäßige Befragungen.

 

Martin Schneider

Deutschland ist beim Thema Patientensicherheit im internationalen Vergleich bereits gut aufgestellt, trotzdem können wir noch einiges verbessern. Die Ersatzkassen engagieren sich seit Jahren intensiv und kontinuierlich für mehr Patientensicherheit in der Gesundheitsversorgung. Dabei lautet eine zentrale Botschaft: Mehr Patientensicherheit ist machbar, wenn alle mitziehen und das Thema zu ihrem gemeinsamen Anliegen erklären.

Martin Schneider, Leiter der vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz

... die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung zu stärken. Eine repräsentative Studie der Universität Bielefeld zeigt, dass mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland Probleme hat, Gesundheitsinformationen zu verstehen und auf dieser Grundlage Entscheidungen für ihre Gesundheit zu treffen. Das Nationale Gesundheitsportal, ein Webangebot des Bundesministeriums für Gesundheit, ist ein guter Zwischenschritt. Ziel muss es sein, dass die Verbesserung der Gesundheitskompetenz als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen wird. Hier besteht noch ein erhöhter Handlungsbedarf. Die Ersatzkassen unterstützen ihre Versicherten mit Projekten und passgenauen Versorgungsangeboten dabei, die individuelle allgemeine, aber auch digitale Gesundheitskompetenz auf- und auszubauen. Krankenkassen leisten damit wichtige Aufklärungsarbeit, um ihren Versicherten so eine noch bessere und individuellere Versorgung anbieten zu können. Essenziell ist auch, die Wirtschaft stärker einzubinden, damit diese sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst wird. Beispielsweise mit Blick auf die Nahrungsmittelindustrie haben sich die bisher auf Freiwilligkeit beruhenden Ansätze nicht bewährt. Noch immer ist der Fett-, Zucker- und Salzgehalt in industriellem Fertigessen und in der Gemeinschaftsverpflegung, z. B. in Schulen, Kindertagesstätten und Betriebskantinen, deutlich zu hoch. Ansätze wie der Nutri-Score sollten weiter verfolgt und zunehmend verbindlicher werden. Dabei setzen die Ersatzkassen auf eine größtmögliche Transparenz und Information der Versicherten.

 

... die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) neu auszurichten. Die Finanzierung der aus GKV-Beitragsmitteln wurde im Urteil des Bundessozialgerichts vom 18. Mai 2021 als verfassungswidrig erklärt. Somit war die Klage der gesetzlichen Krankenkassen erfolgreich, die gegen diese Regelung vorgegangen sind. Nun müssen zeitnah Konsequenzen aus dem Urteil gezogen werden und Strukturen überdacht bzw. Abläufe optimiert werden. Auch muss über die organisatorische Weiterführung der bundesweiten Projekte, wie die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit und das Projekt Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung in der kommunalen Lebenswelt, entschieden werden.  Durch das Urteil des BSG wurde jedoch deutlich, dass die BZgA sich zukünftig wieder auf ihre Kernkompetenz, die gesundheitliche Aufklärung, konzentrieren sollte.

 

... für den Fall, dass aus politischen Erwägungen an der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) festgehalten werden soll, muss sich eine Reform  an dem Ziel orientieren, die UPD tatsächlich unabhängig zu machen! Wenn Aufklärung und Beratung von Patienten eine gesamtgesellschaftliche und damit staatliche Aufgabe sein soll, dann muss eine entsprechende auf Dauer angelegte Finanzierung aus Steuermitteln sichergestellt und die bisherige Ausschreibungspraxis beendet werden. Leider wurde im Zuge des Krebsregisterdatengesetzes die UPD erneut ausgeschrieben und damit eine generelle Reform verpasst. Diese sollte aus Sicht der Ersatzkassen zeitnah angegangen und ein auf Dauer angelegter Betrieb der Unabhängigen Patientenberatung angestrebt werden, der auch der Unabhängigkeit und Komplexität der Aufgabe gerecht wird. Das Beratungsangebot muss eine hohe Qualität besitzen und sich einer laufenden Evaluierung unterziehen.

 

... den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) deutlich zu stärken. Die Fehler der Vergangenheit müssen korrigiert werden. Der ÖGD wurde von der öffentlichen Hand systematisch unterfinanziert. Das muss ein Ende haben. Es reicht nicht, in Pandemiezeiten Geld und Personal punktuell aufzubauen. Vielmehr muss der ÖGD systematisch gestärkt, finanziell von den Ländern abgesichert werden und mehr Kompetenzen erhalten. Dazu gehört auch, dass der ÖGD an die TI angebunden und es ermöglicht wird, mit dem ÖGD Daten auszutauschen.

 

Martin Schneider

Die Bedeutung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) für die Gesundheitsversorgung vor Ort hat sich in der Corona-Pandemie noch einmal deutlich gezeigt. Aus dieser Erfahrung sollte die öffentliche Hand lernen und den ÖGD nachhaltig stärken.

Martin Schneider, Leiter der vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz

... dass die strukturelle Benachteiligung von Frauen in Wahltarifen beendet werden muss. Krankenkassen können eine Prämie an ihre Versicherten ausschütten, wenn diese für längere Zeit keinen Arzt aufsuchen. Davon ausgenommen sind aus guten Gründen beispielsweise Früherkennungsuntersuchungen. Die quartalsweise Wiedervorstellung bei Gynäkologen zur Ausstellung eines Folgerezeptes für die Antibabypille ist bisher gesetzlich jedoch keine solche Ausnahme. Das sollte korrigiert werden.