Selbstverwaltung - Positionen der Ersatzkassen zur Bundestagswahl 2021

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Selbstverwaltung stärken!

Die Selbstverwaltung ist der Erfolgsgarant im Gesundheitswesen für eine versichertennahe, leistungsfähige und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung. Ihre Vertreter sind demokratisch über die Sozialwahlen legitimiert und sie stellen gemeinsam in den Verwaltungsräten der Krankenkassen sicher, dass die Versorgung im Interesse der Versicherten und der Arbeitgeber gestaltet wird.

Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren wiederholt in die Entscheidungskompetenz und in die Rechte der Selbstverwaltung eingegriffen. Dies muss ein Ende haben! Denn das selbstverwaltete Gesundheitssystem hat viele Vorteile. Nicht nur während der Coronapandemie hat die Selbstverwaltung einmal mehr bestätigt, dass sie gemeinsam mit den Leistungserbringern Versorgung gestalten kann und auch in Ausnahmesituationen handlungsfähig ist. Die Selbstverwaltung muss daher gestärkt werden. Hierfür muss die Politik die Rahmenbedingungen schaffen.  

 

Interview ersatzkasse magazin. 3/2021: Der Selbstverwaltung mehr Entscheidungskompetenz zutrauen

Uwe Klemens, Verbandsvorsitzender des vdek

Die Soziale Selbstverwaltung spielt eine zentrale Rolle bei der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Uwe Klemens, Verbandsvorsitzender des vdek und seit über 20 Jahren ein engagierter Selbstverwalter in der Sozialversicherung, spricht im Interview über Erfolge, Herausforderungen und Ziele der Sozialen Selbstverwaltung mit Blick auf die laufende und kommende Legislaturperiode. Das komplette Interview finden Sie hier. » Lesen

Häufige Fragen zur Selbstverwaltung

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Was ist die Gemeinsame Selbstverwaltung und Soziale Selbstverwaltung? Was ist der Unterschied und welche Aufgaben hat die Selbstverwaltung? Wer wählt die ehrenamtlichen Selbstverwalter in der Sozialen Selbstverwaltung und was hat die Sozialwahl damit zu tun? Die Antworten gibt es hier. » Lesen

Selbstverwaltung vor Ort

Die Selbstverwalter der Ersatzkassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK sowie die Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund sind deutschlandweit für die Versicherten tätig. In der interaktiven Deutschlandkarte auf der Homepage der Sozialen Selbstverwaltung können Sie nach Ansprechpartnern in Ihrer Nähe suchen.

... die politischen Eingriffe in die Handlungsautonomie der Selbstverwaltung zu unterlassen und ihre Gestaltungsmöglichkeiten zu respektieren und auszuweiten. Die Selbstverwaltung ist ein entscheidender Grundpfeiler und ein Beleg für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem mit einer qualitativ hochwertigen, gerechten und zugleich wirtschaftlichen Versorgung. Die massiven Einschränkungen – beispielsweise bei der Beitragssatzgestaltung der Krankenkassen – lehnen die Ersatzkassen ausdrücklich ab. Die Soziale und die gemeinsame Selbstverwaltung garantieren ein leistungsfähiges Gesundheitswesen durch einen fairen Ausgleich der Interessen aller beteiligten Akteure. In den Verwaltungsräten der Krankenkassen etwa treffen die Selbstverwalter verantwortungsvolle Entscheidungen über den jeweiligen Zusatzbeitrag. Im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wurden von der gemeinsamen Selbstverwaltung etwa mit der Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung ohne Arztbesuch kurzfristig Entscheidungen als Reaktion auf die Coronapandemie getroffen.
 

Martin Schneider

Die Selbstverwaltung hat sich einmal mehr in jüngster Zeit als krisensicher und handlungsfähig erwiesen. Eingriffe in die Autonomie der Selbstverwaltung sind falsch und müssen rückgängig gemacht werden.

Martin Schneider, Leiter der vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz

... das Ehrenamt in der Sozialen Selbstverwaltung weiter zu stärken, zum Beispiel über angemessene und bundeseinheitliche Steuerfreibeträge für die Aufwandsentschädigungen der Ehrenamtlichen. Oder auch darüber, dass Aufwandsentschädigungen nicht länger beim Rentenbezug als Hinzuverdienst berücksichtigt werden.
 

... die Selbstverwaltung zu modernisieren und digitalisieren. Die Online-Sozialwahlen 2023 sind ein erster großer Schritt in Richtung Digitalisierung. Diese digitalen Prozesse müssen nun konsequent weiterentwickelt werden. Die Online-Sozialwahlen 2023 sollten evaluiert und dann verstetigt werden. Die Corona-Pandemie hat zusätzlich gezeigt, dass es an vielen Stellen noch gesetzlichen Anpassungsbedarf gibt, damit z. B. in der gemeinsamen Selbstverwaltung Beschlüsse auch im Rahmen von Videokonferenzen getroffen werden können. Dies muss in der nächsten Legislaturperiode angegangen werden.
 

Martin Schneider

Telemedizin, künstliche Intelligenz (KI) in der Diagnostik und Apps auf Rezept (DiGA): In vielen Bereichen des Gesundheitswesens hält die Digitalisierung Einzug. Erstmals werden die Sozialwahlen 2023 online durchgeführt. Darauf müssen wir aufbauen und auch die Abläufe in der Selbstverwaltung digitaler gestalten.

Martin Schneider, Leiter der vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz

... dass eine 50-prozentige Geschlechterquote in allen Vorstands- und Selbstverwaltungsgremien von Organisationen eingeführt wird. Die Selbstverwaltung repräsentiert und vertritt die Interessen aller Beitragszahler – ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis ist die Konsequenz daraus. 2023 greift erstmals eine Geschlechterquote für die Sozialwahlen; diese gilt es weiterzuentwickeln. Einer Quote sollten aus Sicht der Ersatzkassen jene Organisationen und Bundesverbände unterworfen sein, die im gesetzlich-öffentlichen Auftrag Aufgaben wahrnehmen.