FAQ Selbstverwaltung

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Die Selbstverwaltung ist tragendes Prinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Die Gesundheitsversorgung wird hier also im Gegensatz zu anderen Ländern nicht ausschließlich durch den Staat gewährleistet, sondern die Versicherten entscheiden selbst durch ihre in die Verwaltungsräte der Kassen gewählten Vertreterinnen und Vertreter über wesentliche Belange der Krankenversicherung mit.

Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung zeichnet sich vor allem aus durch Staatsferne, Beteiligung der Betroffenen, Eigenverantwortung, Solidarität und Demokratie.

Was ist Selbstverwaltung?

Die Selbstverwaltung ist tragendes Prinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Das heißt, die Versicherten entscheiden selbst durch ihre in die Verwaltungsräte der Kassen gewählten Vertreterinnen und Vertreter über wesentliche Belange der Krankenversicherung mit.

Während die Verwaltungsräte der Ersatzkassen früher ausschließlich durch Versichertenvertreterinnen und -vertreter besetzt waren, sind durch kassenartenübergreifende Fusionen seit 2008 einige Ersatzkassen entstanden, die ihre Verwaltungsräte auch mit Vertretern der Arbeitgeber besetzen. Das gilt für die TK, die BARMER, die DAK-Gesundheit, die KKH und die hkk. In Folge dieser Veränderung sind Arbeitgeber seit 2011 auch in der Mitgliederversammlung des vdek vertreten.

Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung zeichnet sich vor allem aus durch Staatsferne, Beteiligung der Betroffenen, Eigenverantwortung, Solidarität und Demokratie.

Weitere Informationen über die Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung und bei anderen Sozialversicherungsträgern finden Sie unter www.sozialwahl.de.

Was ist soziale Selbstverwaltung?

Mit sozialer Selbstverwaltung sind die ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber gemeint, die durch die Sozialwahlen demokratisch legitimiert wurden. Das heißt, hier wirken die Betroffenen selbst bei der Erledigung der Aufgaben der Sozialversicherungsträger mit und entscheiden auf diese Weise auch über wesentliche Belange der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wer wählt die soziale Selbstverwaltung?

Die Mitglieder der Ersatzkassen bestimmen bei den Sozialwahlen alle sechs Jahre – das nächste Mal im Jahr 2029 – darüber, wer bei ihrer Ersatzkasse in den jeweiligen Sozialparlamenten sitzt und dort die wichtigsten Entscheidungen trifft. Sozialwahlen finden bei allen Sozialversicherungsträgern statt, also zum Beispiel auch bei der Rentenversicherung und der Unfallversicherung.

Die Sozialwahl ist eine Listenwahl: Auf dem Wahlzettel stehen keine Personen, sondern Namen der Organisationen, die Kandidaten in die Selbstverwaltungsgremien entsenden wollen. Zur Wahl stehen neben Gewerkschaften auch selbstständige Arbeitnehmergruppen mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung und ihre Verbände.

Anders als bei vielen anderen gesetzlichen Krankenkassen haben bei den Ersatzkassen traditionell ausschließlich die Versicherten ihre Vertreterinnen und Vertreter in die Verwaltungsräte ihrer Krankenkasse gewählt. Seit 2008 hat sich dieses Bild durch kassenartenübergreifende Fusionen geändert. Wenn eine Ersatzkasse mit einer Kasse einer anderen Kassenart fusioniert, wird der Verwaltungsrat der neuen Kasse grundsätzlich durch Vertreterinnen und Vertreter sowohl der Versicherten als auch der Arbeitgeber besetzt.

Was ist die gemeinsame Selbstverwaltung?

Die gemeinsame Selbstverwaltung umfasst sämtliche Beziehungen zwischen den Krankenkassen einerseits und den Ärzten, den Krankenhäusern und weiteren Leistungserbringern im Gesundheitswesen andererseits. Hier wird gemeinsam und in der Regel durch Verträge die medizinische Versorgung organisiert. Oberstes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung ist der Gemeinsame Bundesausschuss. Hier wird z. B. über die Zulassung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden entschieden und Richtlinien beschlossen, in denen einzelne Leistungen konkretisiert werden.

Welche Aufgaben hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)?

Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Hier entscheidet die gemeinsame Selbstverwaltung z. B. über die Zulassung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Richtlinien des G-BA legen fest, welche Leistungen zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte gehören. Die Beschlüsse sind Grundlage dafür, dass die Leistungen von der GKV erstattet werden. Die Arbeit des G-BA richtet sich nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs V (SGB V).

Was ist die Sozialwahl?

Die Mitglieder der Ersatzkassen bestimmen bei der Sozialwahl alle sechs Jahre darüber, wer bei ihrer Ersatzkasse in den jeweiligen Sozialparlamenten sitzt und dort die wichtigsten Entscheidungen trifft. Denn die gesetzliche Sozialversicherung ist selbstverwaltet. Das heißt, Versicherte und Arbeitgeber haben ihre eigenen Parlamente, die als Verwaltungsräte bezeichnet werden. Diese beschließen über den Haushalt, über die Gestaltung neuer Leistungen, berufen den Vorstand und entscheiden beispielsweise auch über Fusionen. Das Prinzip: Wer Beiträge einzahlt oder eingezahlt hat, der soll auch mitbestimmen. Die Sozialwahl bildet das demokratisch legitimierte Fundament der Selbstverwaltung. Die letzte Sozialwahl fand 2023 statt, 2029 ist es wieder so weit. Fragen und Antworten rund um die Sozialwahl finden Sie auch unter: www.sozialwahl.de

  1. vdek-Mitgliederversammlung 2021

    Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Die Selbstverwaltung ist tragendes Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Die Mitgliederversammlung ist das zentrale Gremium der Selbstverwaltung der Ersatzkassengemeinschaft. Die sechs Ersatzkassen sind hier durch 36 Vertreter repräsentiert, die alle sechs Jahre bei den Sozialwahlen gewählt werden. » Lesen

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