Die Selbstverwaltung ist tragendes Prinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Die Gesundheitsversorgung wird hier also im Gegensatz zu anderen Ländern nicht ausschließlich durch den Staat gewährleistet, sondern die Versicherten entscheiden selbst durch ihre in die Verwaltungsräte der Kassen gewählten Vertreterinnen und Vertreter über wesentliche Belange der Krankenversicherung mit.
Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung zeichnet sich vor allem aus durch Staatsferne, Beteiligung der Betroffenen, Eigenverantwortung, Solidarität und Demokratie.