Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz

Kabinettsentwurf KHVVG: Ziel einer bedarfsgerechten Modernisierung der Krankenhauslandschaft bleibt unerreicht

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts am 15. Mai 2024 für ein Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG):

„Auch der nun vorgelegte Kabinettsentwurf zum KHVVG erfüllt bei weitem nicht die Erwartungen, die der Bundesgesundheitsminister und die Regierungskommission zu Beginn der Debatte zur Klinikreform geweckt hatten. Mit diesem Gesetzentwurf wird das Ziel verfehlt, die Krankenhauslandschaft bedarfsgerecht und modern auszugestalten und das ambulante Potenzial zu heben. Gleichzeitig wird die Versorgung erheblich teurer. Allein aufgrund dieser Reform besteht das Risiko von Mehrausgaben in Milliardenhöhe und Beitragssatzsteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um mindestens 0,3 Prozentpunkte. Dies gilt besonders für den 50 Milliarden Euro schweren Transformationsfonds, der zur Hälfte aus GKV-Beitragsgeldern finanziert werden soll, obwohl der Umbau der Kliniklandschaft als gesamtgesellschaftliche Aufgabe vom Staat zu finanzieren ist. Ein aktuelles Rechtsgutachten von Prof. Dr. Dagmar Felix von der Universität Hamburg belegt, dass diese Regelung verfassungswidrig ist. Teuer zu stehen kommt die GKV auch das faktische Verbot der Krankenhausrechnungsprüfung. Wir brauchen dringend Nachbesserungen am Gesetz. Die Einbindung der Sozialen Selbstverwaltung bzw. der Krankenkassen ist dabei zwingend erforderlich, um praxistaugliche Lösungen zu entwickeln.“

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