Der Deutsche Bundestag wird das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) voraussichtlich am 17. Oktober 2024 beschließen. Dazu erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek):
„Wir als Ersatzkassen hätten uns deutlich verbindlichere Regeln für eine moderne Krankenhausstruktur gewünscht. Zwar ist mit der Einführung der Leistungsgruppen zumindest der Einstieg in die dringend notwendige ‚Planung nach Qualität‛ vollzogen worden. Krankenhäuser sollen demnach nur noch Leistungen anbieten können, wenn sie die notwendigen Qualitätsvoraussetzungen erfüllen. Dies ist ein erster Schritt, um die für die Patientinnen und Patienten nachteiligen ‚Gelegenheitsoperationen‛ abzubauen. Leider gibt es zu viele Ausnahmen. Es wird jetzt entscheidend auf die Umsetzung und den Willen der Länder ankommen, eine echte Modernisierung der Versorgungsstrukturen im Sinne der Patientinnen und Patienten auf den Weg zu bringen. Bei der konkreten Ausgestaltung der Leistungsgruppen nach Inkrafttreten des Gesetzes sollte die Expertise des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) unbedingt einbezogen werden.
Mehrkosten belasten Versicherte und Arbeitgeber
Durch die geplante Krankenhausreform entstehen erhebliche Mehrkosten, die vor allem die beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber der GKV zu tragen haben. Das ist nicht akzeptabel. Neben den ohnehin schon hohen Betriebskosten sollen sie ab 2026 hälftig die Kosten für den Umbau der Krankenhauslandschaft über einen Transformationsfonds übernehmen, das sind für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 25 Milliarden Euro. Diese Zweckentfremdung von Beitragsmitteln muss aufhören. Wir fordern die Länder eindringlich auf, ihre vollständige Verantwortung für die Investitionsfinanzierung zu übernehmen. Auch der Bund könnte hier mit eigenen Finanzmitteln die von ihm initiierte Reform unterstützen.
Erheblich kostentreibend wirken bereits ab 2025 die vollständige Refinanzierung der Personalkostensteigerungen und die geplanten Steigerungen beim Orientierungswert. Auch die teilweise Rückkehr zum Selbstkostendeckungsprinzip zur Erstattung der Krankenhauskosten und der Vorgabe von Personalbedarfszahlen bedeuten einen Rückschritt in die Fehlsteuerungen der 1990er Jahre. Bezahlen müssen dies die beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber der GKV, ohne dass die Versorgung besser wird.
Nicht durchdacht sind ferner die Regelungen zu den sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen, die auch in den überversorgten Ballungsgebieten mit erheblichen Beitragsmitteln etabliert werden sollen. Die Förderung sollte gezielt nur in den strukturschwachen ländlichen Regionen erfolgen. Auch die gesetzlich vorgegebene Ausweitung des Hybrid-DRG-Katalogs wirft Fragen auf.“
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