Selbsthilfeförderung im Gesundheitsbereich

Neuer Ansprechpartner für Antragsteller ist 2014 die Knappschaft Regionaldirektion Saarbrücken

Rund 260.000 Euro sind im Jahr 2013 in die pauschale Förderung von Selbsthilfegruppen im Bereich Gesundheit geflossen. In den kommenden Jahren werden ebenfalls wieder Gelder von den Krankenkassen für saarländische Selbsthilfeorganisationen, -kontaktstellen und –gruppen zur Verfügung gestellt. Für die Zeit ab 1. Januar 2014 wird die Knappschaft im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft KBS-BKK-SVLFG Saarland die  Zuteilung der Fördergelder im Saarland für alle Kassenarten übernehmen.

„Für die saarländischen Krankenkassen ist die Förderung der Selbsthilfe ein wichtiger Baustein für die Gesunderhaltung der Bevölkerung. Auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben setzen wir uns daher dafür ein, dass Selbsthilfegruppierungen entsprechend gefördert werden und die Menschen besser mit ihrer Krankheit zurecht kommen“ sagt Armin Beck, Leiter der  Regionaldirektion der Knappschaft in Saarbrücken.

Die gesetzlichen Krankenkassen im Saarland fördern Jahr für Jahr die gesundheitsbezogene Selbsthilfe mit einem gesetzlich festgelegten Betrag. Es gibt zwei separate Fördermöglichkeiten der Krankenkassen:

  • Kassenartenübergreifende Förderung
  • Krankenkassenindividuelle Förderung

Mit der kassenartenübergreifenden Förderung (Pauschalförderung) unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen im Saarland gemeinsam die gesundheitsbezogene Arbeit der Selbsthilfezusammenschlüsse. Gefördert wird die Informations- und Beratungstätigkeit, hierzu zählen unter anderem Raumkosten, Büroausstattung und Sachkosten, Flyer oder Fortbildungen.

Bei der Entscheidung über die Förderung wirken die Vertreter der Selbsthilfe im Saarland maßgeblich mit.

Anträge auf Pauschalförderung können bis zum 31. Januar 2014 in jeder saarländischen Niederlassung der Knappschaft, oder direkt per Post bei der Knappschaft Regionaldirektion Saarbrücken eingereicht werden. Nähere Informationen und Antragsformulare sind bei der Knappschaft Regionaldirektion Saarbrücken, bei der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe im Saarland oder im Internet unter www.selbsthilfe-saar-de zu erhalten.

Ansprechpartner:

KBS-BKK-SVLFG Arbeitsgemeinschaft Saarland
c/o Knappschaft Regionaldirektion Saarbrücken

Iris Neuhardt
St. Johanner Str. 46-48
66111 Saarbrücken

tel.: 06 81-4002 - 1314
fax: 06 81-4002 – 1297
e-mail: iris.neuhardt@kbs.de

Kontakt

Angela Legrum
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Saarland

Tel.: 06 81 / 9 26 71 - 17
E-Mail: angela.legrum@vdek.com