Der Anteil, den Pflegebedürftige in Pflegeheimen im Saarland aus eigener Tasche bezahlen müssen, ist erneut angestiegen. Das macht eine aktuelle Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek) deutlich. So zahlen die zu Pflegenden monatlich einen Eigenanteil von 3.166 Euro im Durchschnitt im ersten Aufenthaltsjahr. Das sind 166 Euro mehr als ein Jahr zuvor (1.7.2023 = 3.000 Euro). Im zweiten Aufenthaltsjahr beträgt die monatliche Eigenbeteiligung aktuell 2.900 Euro, ein Plus von 200 Euro (1.7.2023 = 2.700 Euro). Im dritten Aufenthaltsjahr müssen 2.546 Euro zugezahlt werden – 147 Euro mehr als im Vorjahr (1.7.2023 = 2.399 Euro). Ab dem vierten Aufenthaltsjahr beträgt die Eigenbeteiligung aktuell 2.104 Euro durchschnittlich im Monat. Das entspricht einem Anstieg von 81 Euro (1.7.2023 = 2.023 Euro).
Aus welchen Kosten setzt sich die Eigenbeteiligung zusammen?
Die von den Pflegebedürftigen zu tragende Eigenbeteiligung setzt sich aus drei Komponenten zusammen: Den Kosten für Unterkunft und Verpflegung (1.7.2024 im Saarland 1.144 Euro/Monat im Durchschnitt), den Investitionskosten (1.7.2024 durchschnittlich 517 Euro/Monat im Land) und dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Dieser beinhaltet vor allem Kosten für das Pflegepersonal (1.7.2024 im Durchschnitt 1.505 Euro/Monat im Saarland). Dass die Eigenbeteiligung mit zunehmender Aufenthaltsdauer geringer wird, ist durch die Zuschüsse begründet, die die Pflegekasse zum EEE dazugibt. Aktuell betragen die Zuschüsse im ersten Aufenthaltsjahr 15 Prozent des zu zahlenden EEE, im zweiten Aufenthaltsjahr 30 Prozent, im dritten Aufenthaltsjahr 50 Prozent und ab dem vierten Aufenthaltsjahr 75 Prozent des zu zahlenden EEE. Die Zuschüsse waren zum Jahresanfang um jeweils fünf Prozent erhöht worden, für das erste Aufenthaltsjahr sogar um zehn Prozent.
Investitionskostenübernahme würde Heimbewohnende um 517 Euro im Monat entlasten
„Die finanzielle Eigenbeteiligung für Pflegebedürftige in Pflegeheimen steigt weiter an“, so Martin Schneider, Leiter der vdek-Landesvertretung Saarland. „Dass diese so hoch ist, liegt auch daran, dass die Länder ihre Verantwortung ignorieren. Allein die Übernahme der Investitionskosten, wie gesetzlich vorgesehen, würde Heimbewohnerinnen und –bewohner im Saarland um durchschnittlich 517 Euro im Monat entlasten.”
Auch sei es Aufgabe des Staates, die Ausbildungskosten zu übernehmen. Dass diese Kosten anteilig von Pflegeheimbewohnenden querfinanziert werden, sei keine faire Lastenverteilung, so Schneider. Ausbildung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sollte aus Steuermitteln bezahlt werden. Zumal nicht einmal sicher sei, dass die Auszubildenden anschließend auch im Pflegeheim arbeiteten. „Die Ampelfraktionen haben im Koalitionsvertrag vereinbart, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen. Wir erwarten, dass dieses Versprechen im Rahmen der von Minister Lauterbach angekündigten umfassenden Pflegereform eingelöst wird.” Das brächte beispielsweise für die Pflegebedürftigen in saarländischen Heimen im ersten Aufenthaltsjahr eine finanzielle Erleichterung von weiteren 166 Euro durchschnittlich im Monat.
Weitere Informationen
In unseren FAQ finden Sie Informationen zur Aufschlüsselung der Kosten für Pflegeheimbewohnende.
Die Höhe der Eigenbeteiligung für jedes einzelnen Pflegeheim finden Sie im vdek-Pflegelotsen, unserer Suchmaschine für Pflegeheime und weitere Pflegeangebote.
Weitere Informationen rund um die Situation in der Pflege im Saarland hat die vdek-Landesvertretung außerdem hier zusammengestellt.
Kontakt
Angela Legrum
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Saarland
Tel.: 06 81 / 9 26 71 - 17
E-Mail: angela.legrum@vdek.com