Neue Krankenkassen-Verträge zur Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung

Besonders im ländlichen Raum: Versorgung von unheilbar Kranken in vertrauter Umgebung verbessert sich

Dresden, 19.08.2010 – In Sachsen haben die gesetzlichen Krankenkassen sechs Verträge zur „Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung“ (SAPV) abgeschlossen:

  • mit dem Brückenteam am Krankenhaus St. Joseph-Stift und dem Universitäts-Palliativ-Centrum (UCP)-SAPV am Uniklinikum Dresden für Dresden und Umgebung
  • mit dem Palliativnotdienst am Hospiz ADVENA und dem Brückenteam am Hospiz Villa Auguste für Leipzig und Umgebung
  • mit dem SAPV-Team des Home Care Sachsen e. V. für die Altkreise Bautzen,
    Sächsische Schweiz und Weißeritzkreis
  • mit dem Palliativprojekt Chemnitz für Chemnitz und die Altkreise Chemnitzer Land und Stollberg.

Damit wird seit Juli 2010 außer in den drei Großstädten die häusliche Versorgung Sterbenskranker auch im ländlichen Raum sichergestellt. Organisiert ist die Betreuung meist über ein Netzwerk, in dem Palliativärzte und Palliativpflegefachkräfte in Kooperation mit den speziell ausgebildeten Fachkräften in Pflegediensten vor Ort den Bedarf absichern.

Durch den zunehmenden Ärztemangel und die längeren Versorgungswege bestehen vor allem in ländlichen Gebieten Defizite in der Versorgung sterbenskranker Menschen, wie auch eine aktuelle Studie der Universität Augsburg (*) belegt. Die genannten Verträge sind daher für die gesetzlichen Krankenkassen ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer flächendeckenden Versorgung mit SAPV in ganz Sachsen. Weitere Verträge sind in Vorbereitung.

Betroffene und Angehörige können sich für eine individuelle Beratung an ihre Krankenkassen wenden.

Weitere Informationen:

Hinter dem sperrigen Wort SAPV verbirgt sich eine spezialisierte palliativärztliche und palliativpflegerische Komplexleistung, die von qualifizierten Ärzten und Pflegefachkräften erbracht wird, wenn schwerstkranken Menschen mit besonders aufwendiger Versorgung aufgrund ausgeprägter Symptomatik ein Sterben zuhause in Würde ermöglicht werden soll. Die Patienten, die an einer unheilbaren fortgeschrittenen Krankheit leiden, können so die letzten Wochen und Monate bei ihren Familien verbringen; unnötige Krankenhausaufenthalte bleiben ihnen erspart.

Leistungen der SAPV können Beratungsleistungen sein oder auch die Koordination der Versorgung, evtl. auch spezielle Versorgungsleistungen sowie Anleitungen der Patienten und ihrer Angehörigen zur palliativen Versorgung einschließlich der Unterstützung beim Umgang mit Sterben und Tod. Damit soll sich für den Patienten die Lebensqualität verbessern.

Die SAPV wird vom behandelnden niedergelassenen Vertragsarzt oder vom Krankenhausarzt verordnet, die Verordnung bedarf der Genehmigung durch die Krankenkasse. Die Leistung der SAPV wird entsprechend der gesetzlichen Vorgabe außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung erbracht. Die Vergütung der SAPV erfolgt nach den bisherigen Verträgen der gesetzlichen Krankenkassen mit den spezialisierten Leistungserbringern dabei weitestgehend über Pauschalen.

(*) Die Studie zur Organisation und Praxis von Sterbebegleitungen in der ambulanten Hospizarbeit der Universität Augsburg hat das Team unter Soziologie-Professor Werner Schneider in Kooperation mit dem Deutschen Hospiz- und Palliativverband (DHPV) und der Deutschen Krebshilfe erstellt.

Diese Pressemitteilung wurde veröffentlicht von:

  • AOK PLUS
  • BKK Landesverband Mitte - Landesvertretung Sachsen
  • IKK classic
  • Knappschaft - Regionaldirektion Chemnitz
  • Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) - Landesvertretung Sachsen
  • Landwirtschaftliche Krankenkasse Mittel- und Ostdeutschland

Druckversion der Pressemitteilung


Ihr Ansprechpartner:
Dirk Bunzel
Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: dirk.bunzel@vdek.com