Gesetzliche Krankenkassen und sächsische Notärzte vereinbaren höhere Einsatzvergütung

Die gesetzlichen Krankenkassen und die Arbeitsgemeinschaft Sächsischer Notärzte e.V (AGSN) haben eine höhere Vergütung der Notarztdienste in Sachsen vereinbart. Die Krankenkassen zahlen für die Dienste in diesem Jahr rund 23 Millionen Euro, das entspricht einer Steigerung um 6,3 Prozent gegenüber 2015.

Mit der Vereinbarung wird die Bezahlung der Tages- und Nachtdienste einander angenähert. Die Angleichung soll Tagesschichten für Notärzte attraktiver machen. In letzter Zeit war es zunehmend schwieriger geworden, alle Tagesdienste personell abzusichern. Die Teilnahme an Notarztdiensten erfolgt in Sachsen nach dem Freiwilligkeitsprinzip, die überwiegende Zahl der Notärzte erbringt die Dienste neben ihrer Tätigkeit in Klinik oder Praxis in der Freizeit. 2015 wurden insgesamt 54.881 Schichten – rund 98 Prozent - besetzt.

Silke Heinke, Leiterin der vdek-Landesvertretung und amtierender Federführer der gesetzlichen Krankenkassen für die notärztliche Versorgung in Sachsen: „Notarztschichten müssen lückenlos besetzt sein. Im engen Dialog mit den Notärzten arbeiten wir daran, die Zahl der unbesetzten Dienste weiter gen Null zu bringen. Wir haben dafür eine gute Basis des Miteinanders. Die zeigt, dass sich gemeinsam Lösungen finden lassen, auch ohne freiberufliche Notärzte aus anderen Bundesländern die Versorgung in Sachsen abzusichern.“

Sven Spenke, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sächsischer Notärzte: „Wenn die Verbesserung der Vergütung auch ein wichtiges Signal für die nächsten beiden Jahre ist, so werden damit jedoch nicht alle Probleme gelöst: Der Notarztdienst substituiert gegenwärtig in vielen Fällen viel zu aufwändig unzureichende Vorhaltungen anderer medizinischer Notfallsysteme, die dringend neu organisiert werden müssen. Ebenso ist es erforderlich, die Rahmenbedingungen für den Notarztdienst zu verbessern, hier sind neben Krankenkassen und AGSN auch Kommunen und Krankenhäuser in der Pflicht.“

In Sachsen halten die Krankenkassen den sogenannten Sicherstellungsauftrag für die notärztliche Versorgung: Die Kassen sind vom Gesetzgeber verpflichtet, die personelle Besetzung der Notarztdienste zu organisieren. Das schließt Vergütungsverhandlungen mit der AGSN ein. Insgesamt gibt es über 2.000 Notärzte im Freistaat.

Kontakt

Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com