19. Symposium der vdek-Landesvertretung Sachsen-Anhalt 2017

Gesundheitliche Versorgung in Sachsen-Anhalt

Der Bevölkerung in unserem Land soll in quantitativer und qualitativer Hinsicht eine Gesundheitsversorgung zuteilwerden, die ihren Bedürfnissen entspricht. Als Gesellschaft im Allgemeinen und als gesetzliche Krankenversicherung im Besonderen stellt sich daher die Frage nach der Bedarfsgerechtigkeit. 

Naheliegend wäre, dass sich die medizinische Behandlung an dem Schweregrad der Krankheit oder der Behinderung von Patientinnen und Patienten orientiert. Ein Zielkonflikt entsteht, wenn gemeldeter Bedarf dem Wirtschaftlichkeitsgebot widerspricht. Aber wo liegt der und wer definiert den Grenzbereich für solche Bewertungen?

Orientierung hierfür liefern die Bedarfsplanung, Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses über neue Leistungen, die Bereitschaft der Ersatzkassen, neue Projekte in Angriff zu nehmen und der finanzielle Spielraum, den die gesetzliche Krankenversicherung jedes Jahr hat. Doch was hat hier Vorrang? Diese Fragen sollen auf dem 19. Symposium der vdek-Landesvertretung am 30. November und 01. Dezember 2017 mit zahlreichen Referentinnen und Referenten kontrovers diskutiert werden

Einblicke in das Symposium:

Programm: