Notfallversorgung im Fokus: Wie der Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt organisiert ist

Rettungsdienst Aufschrift

Die Organisation des Rettungsdienstes in Deutschland liegt in der Verantwortung der Bundesländer. In Sachsen-Anhalt ist das Ministerium für Inneres und Sport (MI) zuständig, basierend auf dem Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt (RettDG LSA).

Zuständigkeiten

In Sachsen-Anhalt tragen die Landkreise und kreisfreien Städte die Verantwortung für den bodengebundenen Rettungsdienst (§ 4 RettDG LSA). Sie gewährleisten damit sowohl die notfallmedizinische Versorgung mit Rettungstransportwagen (RTW) und Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) als auch die qualifizierte Patientenbeförderung mittels Krankentransportwagen (KTW). Wird der Rettungsdienst nicht direkt von den Trägern betrieben, vergeben sie zeitlich begrenzte Konzessionen an Leistungserbringer wie den Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe, den Malteser Hilfsdienst sowie private Rettungsdienstunternehmen (§ 12 Abs. 2 RettDG LSA).

Die Luftrettung in Sachsen-Anhalt unterliegt der Verantwortung des Landes, wobei das Landesverwaltungsamt (§ 28 RettDG LSA) als nachgeordnete Behörde des MI mit der Organisation beauftragt ist. Die DRF Luftrettung übernimmt den Betrieb der Rettungshubschrauber im Land. Aktuell stehen drei Rettungshubschrauber bereit: Zwei in Halle-Oppin (einer für Notfalleinsätze, einer für Patiententransporte) und ein weiterer in Magdeburg für Notfalleinsätze.

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) ist für die notärztliche Versorgung in Sachsen-Anhalt zuständig. Sie stellt Notärzte an 54 Standorten im Land sowie für den Rettungshubschrauber Christoph 36 in Magdeburg bereit (§§ 23 und 29 RettDG LSA). Die Organisation erfolgt entweder in Kooperation mit Krankenhäusern oder durch Verträge mit freiberuflichen Ärzten. An Standorten ohne Krankenhausanbindung werden ausschließlich freiberuflich tätige Notärzte eingesetzt.

Die Aufgaben der Krankenkassen

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Einsätze des Rettungsdienstes, wenn diese medizinisch notwendig sind, etwa bei einem gesundheitlichen Notfall oder bei einem ärztlich verordneten Krankentransport. Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen in Sachsen-Anhalt schließen dazu Verträge mit den Trägern und Leistungserbringern des Rettungsdienstes ab. Die Abrechnung erfolgt über eine Pauschale pro Einsatz oder Transport, deren Höhe jährlich zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern auf Grundlage des Kosten-Leistungs-Nachweises (KLN) neu verhandelt wird. Die Vergütung der Notärzte ist gesondert geregelt und erfolgt über spezifische Vereinbarungen der Krankenkassen mit der KVSA.

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