Mit dem Start der ePA Version 3.0 am 15. Januar 2025 beginnt die bundesweite Einführung der elektronischen Patientenakte im sogenannten Opt-Out-Verfahren: Alle gesetzlich Versicherten erhalten eine ePA, sofern sie nicht innerhalb einer sechswöchigen Frist widersprechen. Die Anlage erfolgt durch die Krankenkassen und dauert voraussichtlich vier Wochen.
Parallel zur Einführung wurde in den Modellregionen Hamburg, Franken sowie den KV-Regionen Westfalen-Lippe und Nordrhein eine Pilotphase gestartet. Hier testen rund 300 Leistungserbringende – darunter Zahnarztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser – die ePA auf technische Stabilität und Funktionalität, etwa den Dokumentenupload, Zugriff auf Medikationslisten oder die Leserechteverwaltung. Erst nach erfolgreichem Abschluss der Tests wird die ePA bundesweit ausgerollt.
Nach Abschluss der Pilotphase in den Modellregionen Hamburg, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens wurde die ePA ab dem 29. April 2025 bundesweit für alle gesetzlich Versicherten eingeführt, die nicht widersprochen haben. Die Nutzung der ePA ist damit jetzt in allen Praxen, Krankenhäusern und Apotheken möglich. Obwohl die ePA bundesweit verfügbar ist, erfolgt die tatsächliche Nutzung in den Einrichtungen schrittweise, um eine sichere und nachhaltige Etablierung zu gewährleisten.
Ab dem 1. Oktober 2025 wird die Nutzung der ePA für Leistungserbringende – etwa Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apotheken – verpflichtend. Erst dann sind Praxen und andere Einrichtungen gesetzlich verpflichtet, die ePA aktiv zu nutzen.
Im Vorfeld werden zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt, um Missbrauch zu verhindern. Dazu gehören unter anderem die Verschlüsselung der Versichertennummer, die Kontrolle über die Nutzung von TI-Ausweisen und ein erweitertes Systemmonitoring. Die gematik informiert transparent über den Zeitpunkt des bundesweiten Rollouts.
Ziele und Vorteile der ePA
Ziel der ePA ist es, die Versorgungsqualität zu erhöhen, indem relevante Gesundheitsinformationen schnell, sicher und strukturiert zur Verfügung stehen. Patientinnen und Patienten behalten dabei stets die Kontrolle über ihre Daten. Die ePA ermöglicht einen verbesserten Überblick über Krankheitsverläufe, Medikationen und Befunde – unabhängig von Ort und Zeit. Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig, es entstehen keine Nachteile bei Nichtnutzung. Die Widerspruchsquote liegt im einstelligen Prozentbereich.