Digitalisierung im Gesundheitswesen: Lösungen für unsere Versicherten 2025

Illustration: Digitalisierung im Gesundheitswesen

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran und schafft durch zentrale Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA), das elektronische Rezept (E-Rezept) und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) neue Möglichkeiten für die Gesundheitsversorgung. Ziel ist es, Versorgungslücken zu schließen, Prozesse zu vereinfachen, die Patientensicherheit zu erhöhen und die Qualität der Gesundheitsversorgung langfristig zu verbessern.

Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)?

Die Telematikinfrastruktur ist das digitale Rückgrat des deutschen Gesundheitswesens. Sie verbindet alle Akteure – von Arztpraxen über Apotheken bis hin zu Krankenkassen – in einem sicheren, bundesweiten Datennetzwerk. Ziel ist es, relevante Gesundheitsdaten schnell, sicher und strukturiert auszutauschen. Die TI schafft damit die Grundlage für eine moderne, vernetzte Versorgung.

Ziele der TI

  • Verbesserung der Behandlungsqualität durch zeitnahen Zugriff auf Befunde, Diagnosen und Medikationen
  • Effizienzsteigerung durch weniger Bürokratie und doppelte Untersuchungen
  • Patientensicherheit durch strukturierte Dokumentation und digitale Interoperabilität

Aktuelle Anwendungen der TI

Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren Zahnärzte (EBZ)

Seit dem 1. Januar 2023 wird das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) im zahnärztlichen Bereich bundesweit im Echtbetrieb eingesetzt. Die Übermittlung der Antragsdaten erfolgt dabei digital über den KIM-Kommunikationsdienst. Eine Besonderheit dieses Verfahrens besteht darin, dass nicht nur die elektronische Antragstellung aus der Praxis möglich ist, sondern auch die elektronische Rückmeldung der Krankenkassen direkt in das Praxisverwaltungssystem (PVS) der Zahnärzte integriert wurde – eine Neuerung im Vergleich zu bisherigen Digitalisierungsprojekten.

Die Einführung des EBZ verlief schrittweise. Im Jahr 2022 wurden in Pilotierungsphasen zunächst ausgewählte Praxen eingebunden. Mit dem Rollout ab 2023 stieg die Nutzung kontinuierlich an. So wurden im ersten Quartal 2024 bereits rund 94 Prozent der Anträge an Ersatzkassen elektronisch übermittelt. Insgesamt wurden bis zum 27. Januar 2025 über 19,7 Millionen Nachrichten im Rahmen des EBZ-Prozesses versendet.

Seit dem 1. Januar 2025 wird das EBZ mit Version 2.0 weiterentwickelt, um auch komplexe Behandlungssituationen wie Behandler- und Krankenkassenwechsel während laufender Behandlungen, etwa in der Kieferorthopädie oder Parodontologie, besser abbilden zu können. Zudem wurden Verbesserungen bei Begründungstexten und Fehlerhinweisen in den elektronischen Antwortnachrichten vorgenommen. Künftig ist geplant, auch das Gutachterverfahren digital zu integrieren.

Das EBZ reduziert Medienbrüche und beschleunigt die Kommunikation zwischen Praxis und Krankenkasse erheblich. Die strukturierte und direkte Übermittlung von Antrags- und Antwortdaten verbessert die Datenqualität und ermöglicht standardisierte Bearbeitungsprozesse im zahnärztlichen Bereich.

Elektronische Patientenakte (ePA für alle)

Mit dem Start der ePA Version 3.0 am 15. Januar 2025 beginnt die bundesweite Einführung der elektronischen Patientenakte im sogenannten Opt-Out-Verfahren: Alle gesetzlich Versicherten erhalten eine ePA, sofern sie nicht innerhalb einer sechswöchigen Frist widersprechen. Die Anlage erfolgt durch die Krankenkassen und dauert voraussichtlich vier Wochen.

Parallel zur Einführung wurde in den Modellregionen Hamburg, Franken sowie den KV-Regionen Westfalen-Lippe und Nordrhein eine Pilotphase gestartet. Hier testen rund 300 Leistungserbringende – darunter Zahnarztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser – die ePA auf technische Stabilität und Funktionalität, etwa den Dokumentenupload, Zugriff auf Medikationslisten oder die Leserechteverwaltung. Erst nach erfolgreichem Abschluss der Tests wird die ePA bundesweit ausgerollt.

Nach Abschluss der Pilotphase in den Modellregionen Hamburg, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens wurde die ePA ab dem 29. April 2025 bundesweit für alle gesetzlich Versicherten eingeführt, die nicht widersprochen haben. Die Nutzung der ePA ist damit jetzt in allen Praxen, Krankenhäusern und Apotheken möglich. Obwohl die ePA bundesweit verfügbar ist, erfolgt die tatsächliche Nutzung in den Einrichtungen schrittweise, um eine sichere und nachhaltige Etablierung zu gewährleisten.

Ab dem 1. Oktober 2025 wird die Nutzung der ePA für Leistungserbringende – etwa Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apotheken – verpflichtend. Erst dann sind Praxen und andere Einrichtungen gesetzlich verpflichtet, die ePA aktiv zu nutzen.

Im Vorfeld werden zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt, um Missbrauch zu verhindern. Dazu gehören unter anderem die Verschlüsselung der Versichertennummer, die Kontrolle über die Nutzung von TI-Ausweisen und ein erweitertes Systemmonitoring. Die gematik informiert transparent über den Zeitpunkt des bundesweiten Rollouts.

Ziele und Vorteile der ePA

Ziel der ePA ist es, die Versorgungsqualität zu erhöhen, indem relevante Gesundheitsinformationen schnell, sicher und strukturiert zur Verfügung stehen. Patientinnen und Patienten behalten dabei stets die Kontrolle über ihre Daten. Die ePA ermöglicht einen verbesserten Überblick über Krankheitsverläufe, Medikationen und Befunde – unabhängig von Ort und Zeit. Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig, es entstehen keine Nachteile bei Nichtnutzung. Die Widerspruchsquote liegt im einstelligen Prozentbereich.

E-Rezept: Digitale Verordnung von Arzneimitteln

Seit dem 1. Januar 2024 ist das E-Rezept verpflichtend für alle Arzt- und Zahnarztpraxen. Bereits seit 2022 sind Apotheken zur Annahme von E-Rezepten verpflichtet und technisch entsprechend ausgestattet. Bis April 2025 wurden deutschlandweit bereits rund 732 Millionen E-Rezepte eingelöst. Das E-Rezept ist damit fest im Versorgungsalltag etabliert. Versicherte können ihre Rezepte über vier Wege einlösen: die E-Rezept-App der gematik, ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) ohne PIN, einen Papierausdruck mit QR-Code oder über das eHealth-CardLink-Verfahren.

Das E-Rezept ermöglicht eine flexible, zeit- und ortsunabhängige Einlösung und reduziert Verwaltungsaufwände sowohl in Praxen als auch Apotheken. Es verbessert zudem die Arzneimitteltherapiesicherheit durch eine lückenlose und digitale Dokumentation.

Digitalisierung weiterer elektronischer Verordnungen

Verzögerungen bei DiGA- und E-BtM-Rezepten

Die Einführung der elektronischen Verordnung für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), ursprünglich für den 1. Januar 2025 geplant, verzögert sich. Ein konkreter neuer Starttermin steht noch aus. Ähnlich betroffen ist die verpflichtende elektronische Verordnung von Betäubungsmitteln (E-BtM-Rezept), die ab Juli 2025 greifen sollte. Aufgrund fehlender Haushaltsmittel beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kann der Zeitplan nicht eingehalten werden.

Auswirkungen auf die ePA

Da auch E-Rezept-Daten in die elektronische Patientenakte fließen, wirken sich Verzögerungen bei E-BtM-Rezepten direkt auf die Vollständigkeit der elektronischen Medikationsliste aus. Dies erschwert die Erkennung von Wechselwirkungen und möglichen Mehrfachverordnungen durch verschiedene Leistungserbringer.

Elektronisches T-Rezept

Zeitgleich zur Einführung des E-BtM-Rezepts soll auch das digitale T-Rezept eingeführt werden. Es betrifft spezielle Wirkstoffe mit erhöhtem Überwachungsbedarf, die jedoch nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Die gesetzlichen Grundlagen für dieses Verfahren wurden Ende 2024 vom BMG vorgelegt.

Weitere elektronische Verordnungen

Ab dem 1. Juli 2026 wird die elektronische Verordnung von häuslicher Krankenpflege sowie außerklinischer Intensivpflege verpflichtend. Ein Jahr später, ab dem 1. Januar 2027, müssen auch Heilmittel digital verordnet werden. Die Umsetzung dieser Prozesse ist besonders komplex, da bisherige papierbasierte Genehmigungs- und Abrechnungsprozesse vollständig digitalisiert werden müssen.

Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Versicherte, die dauerhaft mindestens drei systemisch wirkende Medikamente einnehmen, haben seit 2016 Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan. Seit 2020 kann dieser digital auf der eGK gespeichert werden. Haus- und Fachärzte sind verpflichtet, den eMP auf Wunsch auszustellen und regelmäßig zu aktualisieren. Der eMP kann künftig direkt in der ePA integriert und mit anderen Anwendungen wie der elektronischen Medikationsliste verknüpft werden.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Seit dem 1. Juli 2022 ist die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkassen Pflicht. Seit dem 1. Januar 2023 können auch Arbeitgeber die AU-Daten direkt elektronisch bei den Krankenkassen abrufen – vorausgesetzt, die betroffenen Versicherten informieren sie über ihre Arbeitsunfähigkeit. Für Patient:innen entfällt damit die Pflicht zur eigenen Übermittlung der AU-Bescheinigung.

Die eAU verbessert die Datenverfügbarkeit für die gesetzliche Krankenversicherung und reduziert Kosten sowie Bürokratie. Der Ausdruck der AU ist für Versicherte nur noch optional, sofern die eAU in der ePA hinterlegt wird.

Die aktuellsten Zahlen zur Nutzung dieser Anwendungen sind stets im TI-Dashboard der gematik einsehbar.