Krankenhäuser Sachsen-Anhalt

Rund 65 Millionen mehr für die Behandlung

Die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt und die Verbände der Krankenkassen in Sachsen-Anhalt haben sich nach intensiven Verhandlungen über einen Landesbasisfallwert für das Jahr 2020 geeinigt.

Der von den Vertragspartnern vereinbarte landesweit geltende Basisfallwert (LBFW) für die Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt beträgt 3.663,13 Euro und liegt damit rund 134 Euro über dem bisher geltenden Wert. Damit stehen den Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt voraussichtlich circa 65 Millionen Euro mehr als im letzten Jahr für die Behandlung der Patienten zur Verfügung. In dem Wert enthalten sind auch 5 Mio. Euro für die Kosten der Tarifentwicklung des letzten Jahres.

Die Herausforderung bei den diesjährigen Verhandlungen lag vor allem in der Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe, ab 2020 die anteiligen Kosten für den Pflegebereich über ein separat krankenhausindividuelles Pflegebudget zu vergüten und diese deshalb aus dem Landesbasisfallwert herauszulösen.

Die Krankenhausgesellschaft und die Krankenkassen in Sachsen-Anhalt verhandeln seit 2005 jährlich den Landesbasisfallwert. Der Abschluss ermöglicht den Krankenhäusern und Krankenkassen gleichermaßen, auf einer sicheren Grundlage ihre Budgets für 2020 frühzeitig zu planen. Die Vertragspartner erklärten dazu: „Nach konstruktiven und fairen Verhandlungen ist es gelungen, für beide Seiten Planungssicherheit zu erzielen. Die Krankenhäuser Sachsen-Anhalts können damit frühzeitig in die jährlichen Budgetverhandlungen starten. Die Einigung zeigt, dass die gemeinsame Selbstverwaltung im Gesundheitswesen funktioniert. Trotz unterschiedlicher finanzieller Ausgangsbedingungen haben beide Seiten einen tragfähigen Kompromiss gefunden, der für die Versicherten in Sachsen-Anhalt eine qualitativ hochwertige stationäre Versorgung sichert.“ Diese Mittel sind zweckgebunden für die medizinische Versorgung der Patienten. Für Investitionen ist weiterhin das Land zuständig.

Hintergrund

Der Landesbasisfallwert (LBFW) gilt für alle Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt und bildet die Grundlage für die Abrechnung von Krankenhausleistungen über Fallpauschalen (DRG). Er bestimmt maßgeblich die Höhe der Preise, die das Krankenhaus für die medizinische Leistung von den Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen vergütet bekommt und damit auch die Höhe des Finanzvolumens, über das jedes Krankenhaus verfügen kann. Anhand der erwarteten Fallzahlen können die Krankenkassen ihre Kostenentwicklung abschätzen. Die Krankenhäuser sind durch die Prognose ihrer Einnahmen in der Lage, die Vorhaltung zur stationären medizinischen Versorgung und die daraus entstehenden Kosten sicher zu kalkulieren.

In Sachsen-Anhalt werden in 47 Plankrankenhäusern über 600.000 Patienten pro Jahr stationär behandelt. Diesen Behandlungsfällen liegt auf Basis des vereinbarten Landesbasisfallwertes 2020 ein Landesbudget (exklusive Psychiatrie und Pflegebudget) von ca. 1,8 Milliarden Euro zu Grunde.

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration hat die Vereinbarung zum 01.03.2020 genehmigt.

Kontakt

Elisabeth Scholz
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