Schutzschirm für Heilmittelerbringer

Ausgleichszahlung soll coronabedingte Einbußen kompensieren

Die Bundesregierung hat für die rund 70.000 Heilmittelerbringer in Deutschland einen Schutzschirm aufgespannt. Physiotherapeuten, Sprachtherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen und Ernährungstherapeuten, die aufgrund der COVID-19-Pandemie Einnahmeausfälle verzeichnen, können ab dem 20. Mai 2020 eine Ausgleichszahlung beantragen. Für die Auszahlung sind die Arbeitsgemeinschaften Heilmittelzulassung (ARGE) in den Bundesländern zuständig.

Besonders in der Anfangszeit der Kontaktbeschränkungen mussten viele Behandlungstermine ausfallen. Zudem ist die Anzahl der ärztlichen Verordnungen zurückgegangen. Der Schutzschirm ist in dieser Situation eine erhebliche Hilfe für die Heilmittelerbringer. Rund 1 Milliarde Euro stehen insgesamt aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Zuschuss ist eine Einmalzahlung und wird unabhängig von anderen Fördermaßnahmen geleistet. Die Höhe der Unterstützung staffelt sich unter anderem abhängig vom Zeitpunkt der Zulassung des Leistungserbringers wie folgt:

Heilmittelerbringer, die bis zum 31. Dezember 2019 zugelassen worden sind, erhalten 40 Prozent der Vergütung, die der Leistungserbringer im vierten Quartal 2019 für Heilmittel gegenüber den Krankenkassen abgerechnet hat.

Leistungserbringer, deren Zulassung in den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. April 2020 fällt, erhalten  4.500 Euro Zuschuss,

bei Zulassung im Mai 2020 sind es 3.000 Euro

und bei Zulassung im Juni diesen Jahres immerhin noch 1.500 Euro.

Wie läuft das Antragsverfahren?

Alle Infos zur Antragstellung sind auf dem zentralen Internetportal der ARGEn www.zulassung-heilmittel.de abrufbar. Die Beantragung der Ausgleichszahlung ist nur über das dort bereitgestellte Formular möglich. Der Antragszeitraum ist begrenzt. Das elektronisch auszufüllende Formular muss in der Zeit vom 20. Mai bis 30. Juni 2020 per E-Mail bei der zuständigen ARGE eingehen. Die E-Mailadressen sind ebenfalls unter www.zulassung-heilmittel.de zu finden.

Heilmittelerbringer mit Anspruch auf Ausgleichszahlung in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt waren zum Jahresende 2019 insgesamt 2309 Heilmittelerbringer zugelassen, diese haben nach Antragstellung Anspruch auf Unterstützung nach der ersten Stufe.

Allein bis Ende April wurden zudem insgesamt 38 Zulassungen erteilt, für die sich der Anspruch nach der zweiten Stufe ergibt.

Nach ersten Schätzungen könnten sich die einzelnen Unterstützungsbeträge in Sachsen-Anhalt für Heilmittelerbringer auf rund 30 Millionen Euro aufsummieren.

Kontakt

Elisabeth Scholz
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
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