Booster für die Digitalisierung im Gesundheitswesen?

Digitalgesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz im Bundestag verabschiedet

Das Digitalgesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) wurden am heutigen Tag in den abschließenden Lesungen durch den Bundestag verabschiedet. Die beiden Gesetze haben das Potenzial, die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen voranzutreiben. Welche Neurungen bringen DigiG und GDNG für die Gesundheitsversorgung und die Versichertengemeinschaft in Sachsen-Anhalt?

Neuerungen im Digitalgesetz

Das DigiG sieht die flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab 2025 vor. Medizinische Behandlungen können hierdurch zielgerichteter erfolgen, da es den Informationsaustausch beteiligter medizinischer Professionen (Ärztinnen und Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten, Pflegekräfte, Rettungsdienst) erleichtert. Positiv ist, dass mit der Einführung der ePA die Speicherung von elektronischen Medikationsplänen, Arztbriefen, Labor- und Röntgenbefunden für Ärztinnen und Ärzte nunmehr verpflichtend wird. Die Dokumentation der Behandlungsdaten kann dazu beitragen, Qualität und Transparenz der Versorgung zu erhöhen. Versicherte können der automatisierten Befüllung der ePA mit ihren Gesundheitsdaten widersprechen, indem sie die Opt-Out-Regelung wählen.

„Es bleibt zu hoffen, dass die Digitalisierung trotz der Opt-Out-Regelung bei der elektronischen Patientenakte hinreichend viele Versicherte mit Informationsbedarf erreicht und ihnen Unterstützung bieten kann“, so Dr. Klaus Holst, Leiter der vdek-Landesvertretung Sachsen-Anhalt.

Erfreulicherweise entfällt mit dem DigiG die Begrenzung der Behandlungsfälle bei der Videosprechstunde. Dies gilt auch für probatorische Sitzungen im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung.

Mit der Implementierung der elektronischen Ersatzbescheinigung wird das Verfahren, wenn Versicherte beim Arztbesuch ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) vergessen haben, deutlich entbürokratisiert und beschleunigt. Die Ersatzbescheinigung kann zukünftig über ein eigenes Endgerät angefordert werden. Der erneute Weg zur Praxis, um die eGK vorzulegen oder eine postalische Zusendung der Ersatzbescheinigung entfallen.

Das Potenzial zur Digitalisierung weiterer Austauschverfahren, z. B. bei der Beantragung ambulanter Psychotherapien, der Zulassung von Heilmittelerbringern und Pflegeeinrichtungen oder bei der Beratung von Widerspruchsverfahren bleibt auch durch das DigiG unberührt. Anwenderfreundlichkeit, die Interoperabilität der Daten und Datensysteme sowie verbindliche und einheitliche Standards bei der IT-Sicherheit werden den Erfolg des Gesetzesvorhabens maßgeblich bestimmen.

Was bringt das Gesundheitsdatennutzungsgesetz?

Einen weiteren Schwerpunkt der Digitalisierungsstrategie bildet das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG). Die Ersatzkassen in Sachsen-Anhalt begrüßen die Einführung des § 25b SGB V, der den Krankenkassen ermöglicht, die vorliegenden Datensätze zu nutzen, um ihre Versicherten im Sinne der Arzneimitteltherapiesicherheit auf Wechselwirkungen oder Überdosierungen in ihrer Medikation sowie auf ausstehende Früherkennungsuntersuchungen und andere gesundheitsschädigende Risiken hinzuweisen. Dies kann dazu beitragen, dass Versicherte im Bedarfsfall schneller einen Arzt konsultieren.

Eine Novellierung erfährt darüber hinaus das Antragsprozedere zur Datennutzung beim Forschungsdatenzentrum (FDZ). Das zuvor körperschaftsbezogene Verfahren wird in ein zweckgebundenes Verfahren gewandelt. Neben den Chancen für die medizinische Forschung mahnt der Verband der Ersatzkassen e. V. Landesvertretung Sachsen-Anhalt an, hierbei das Sozialgeheimnis und den damit verbundenen Datenschutz für die Versichertengemeinschaft zu bewahren.

Insgesamt stellen das DigiG und das GDNG einen wichtigen Schritt in Richtung einer digitalisierten Gesundheitsversorgung dar. Es ist entscheidend, dass sowohl Datenschutz als auch Datensicherheit gewährleistet bleiben und dass möglichst viele Beteiligte von den neuen Möglichkeiten profitieren - sei es durch eine verbesserte Behandlung oder durch innovative Forschungsprojekte zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens.

Kontakt

Elisabeth Scholz
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen-Anhalt

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