Vollstationäre Pflege

Eigenbeteiligung in der Pflege ist in Sachsen-Anhalt erneut gestiegen

Die Eigenbeteiligung für Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege ist im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen. Das zeigt eine Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), die die bundesweit durchschnittliche monatliche Eigenbeteiligung vom 01.01.2024 mit der vom 01.01.2023 vergleicht. Die Steigerung fällt jedoch geringer aus als im Vorjahreszeitraum, da die seit 2022 von den Pflegekassen gezahlten Leistungszuschläge auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) zum 01.01.2024 erhöht wurden. Sie betragen nun im ersten Aufenthaltsjahr im Pflegeheim 15 Prozent (vorher 5 Prozent), im zweiten Jahr 30 Prozent (vorher 25 Prozent), im dritten Jahr 50 Prozent (vorher 45 Prozent) und im vierten Jahr 75 Prozent (vorher 70 Prozent).

In Sachsen-Anhalt steigt der EEE für die pflegebedingten Aufwendungen zwar durchschnittlich um 260 Euro auf 1.161 Euro (01.01.2023: 901 Euro), wird aber durch die Erhöhung der Leistungszuschläge erheblich abgefedert. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung erhöhen sich um durchschnittlich 56 Euro auf 716 Euro pro Monat (01.01.2023: 660 Euro). Für die Investitionskosten fallen nun im Durschnitt monatlich 314 Euro (01.01.2023: 307 Euro) an.

Monatliche Eigenbeteiligung: 2.017 Euro im ersten Aufenthaltsjahr

Somit beläuft sich die gesamte finanzielle Eigenbeteiligung für Heimbewohnerinnen und -bewohner in Sachsen-Anhalt am 01.01.2024 auf 2.017 Euro monatlich im ersten Aufenthaltsjahr. Das sind 194 Euro mehr als im Vorjahr (1.1.2023: 1.823 Euro). Im zweiten Aufenthaltsjahr zahlen Pflegebedürftige aktuell durchschnittlich 1.843 Euro im Monat, also 200 Euro mehr als ein Jahr zuvor (1.1.2023: 1.643 Euro). Im dritten Aufenthaltsjahr müssen Pflegebedürftige am 1.1.2024 durchschnittlich 1.611 Euro aus eigener Tasche bestreiten – ein Plus von 148 Euro (1.1.2023: 1.463 Euro). Ab dem vierten Aufenthaltsjahr schlägt der Pflegeheimplatz in Sachsen-Anhalt mit durchschnittlich 1.320 Euro Eigenbeteiligung im Monat zu Buche. Das sind im Vergleich zum Vorjahr 83 Euro mehr (1.1.2023: 1.237 Euro).
 

SAH_finanzielle_belastung_pflegebeduerftiger_nach_aufenthaltsdauer_01_2024_FINAL

Entlastung für Pflegebedürftige durch Übernahme der Investitionskosten

„Der Heimplatz ist auch in diesem Jahr teurer geworden und wird somit weiterhin Pflegebedürftige und ihre Angehörige finanziell belasten. Die gestiegenen Leistungszuschläge federn zumindest die pflegebedingten Aufwendungen merklich ab. Durch eine Übernahme der Investitionskosten durch das Bundesland könnten Heimbewohnerinnen und -bewohner jedoch im Monat um zusätzlich 314 Euro entlastet werden“, so Klaus Holst, Leiter der vdek-Landesvertretung Sachsen-Anhalt.

Hintergrund

Gründe für die Kostensteigerungen sind unter anderem die Refinanzierung gestiegener Löhne durch die Tarifbindung in der Pflege und die gestiegenen Lebenshaltungs- und Energiekosten. Da sich der Leistungszuschlag der Pflegekassen nur auf die pflegebedingten Aufwendungen (EEE) bezieht, werden die Pflegebedürftigen bei den sonstigen Kostensteigerungen nicht entlastet. Die finanzielle Gesamtbelastung der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen gliedert sich in die drei Teile Investitionskosten, Unterkunft und Verpflegung sowie die pflegebedingten Eigenanteile. Seit 01.01.2024 übernehmen Pflegekassen, je nach Verweildauer in der Pflegeeinrichtung, zwischen 15 und 75 Prozent der pflegebedingten Eigenanteile.

 

Kontakt

Elisabeth Scholz
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
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