Weltgesundheitstag am 7. April

Ersatzkassen in Sachsen-Anhalt unterstützen Projekt "SeKiB" der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

Gesunde Lebenswelten - Ein Angebot der Ersatzkassen

Das Projekt „Senioren*innen bringen Kinder in Bewegung (SeKiB) – Bewegungsförderung von Kindern im Sportverein in deprivierten städtischen und ländlichen Gebieten in Sachsen-Anhalt“ der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg soll Kindern im Vorschulalter aus sozial benachteiligten Familien den Zugang zu vereinsinternem Kindersport ermöglichen. Trainiert werden die Kinder von speziell geschulten Seniorinnen und Senioren - eine Win-win-Situation.

Ersatzkassen unterstützen mit rund 225.000 Euro

Die Ersatzkassen in Sachsen-Anhalt – BARMER, Techniker Krankenkasse (TK), DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk - Handelskrankenkasse und HEK - Hanseatische Krankenkasse – fördern das Projekt mit rund 225.000 Euro.

Im Zuge dessen bietet die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg den Sportvereinen Hilfe an, um vorhandene Räumlichkeiten auf dem Vereinsgelände oder kommunaler Einrichtungen für Kindersportaktivitäten zu nutzen. Zudem werden sie dabei unterstützt, geeignete (gebrauchte) Sport- und Spielgeräte kostengünstig für den Kindersport zu beschaffen.

Projektziele

Die Bewegungsangebote sind sportartübergreifend ausgerichtet und sollen den Spaß an der Bewegung fördern, um Kinder langfristig für vereinsinternen Sport zu begeistern. Die Seniorinnen und Senioren werden an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg in den neuesten bewegungspädagogischen Konzepten geschult, um die Bewegungsangebote durchzuführen.

Das Projekt verfolgt zwei Hauptziele: den Aufbau sportartübergreifender Bewegungsangebote in Sportvereinen, um benachteiligten Kindern den Zugang zum Kindersport zu ermöglichen, sowie die Organisationsentwicklung in den Sportvereinen zur langfristigen Sicherung des Kindersports für die Zukunft.

Hintergrund

Mit dem Inkrafttreten des Präventionsgesetzes im Jahr 2015 sollen sozial bedingte Ungleichheiten von Gesundheitschancen vermindert werden. Im Rahmen dieses Gesetzes sind die Krankenkassen dazu aufgefordert, gezielt und qualitätsgesichert die Gesundheit von Personen mit speziellem Präventionsbedarf zu fördern. Dies geschieht insbesondere in sogenannten Lebenswelten, wobei ein besonderes Augenmerk auf vulnerablen Gruppen liegt, wie beispielsweise Kindern in Kindergärten. Seit dem Jahr 2019 stellen die Krankenkassen jährlich einen Betrag von 7,52 Euro pro Versicherten für die Gesundheitsförderung bereit (§ 20ff. SGB V).

Kontakt

Elisabeth Scholz
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen-Anhalt

Tel.: 03 91 / 5 65 16 - 20
Fax: 03 91 / 5 65 16 - 30

Mobil: 0 162 1339179
E-Mail: elisabeth.scholz@vdek.com