Magdeburg, 22. Mai 2025 – Beim gestrigen Ersatzkassenforum der vdek-Landesvertretung Sachsen-Anhalt im Magdeburger Roncalli-Haus drehte sich alles um den Fortschritt der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Unter dem Titel „Digitale Lösungen für unsere Versicherten 2025“ diskutierten Expertinnen und Experten aus der Selbstverwaltung über die bisherigen Erfolge und künftigen Herausforderungen bei der Umsetzung digitaler Anwendungen im Gesundheitswesen. Im Mittelpunkt standen die Telematikinfrastruktur (TI) sowie aktuelle Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA), das E-Rezept, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), der elektronische Medikationsplan (eMP) und das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ).
Telematikinfrastruktur als Basis digitaler Versorgung
Dr. Klaus Holst, Leiter der vdek-Landesvertretung Sachsen-Anhalt, hob die Telematikinfrastruktur als Grundlage einer modernen, sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung hervor: „Die Telematikinfrastruktur ist das digitale Rückgrat unseres Gesundheitswesens – und die Selbstverwaltung hat ihren Beitrag dazu zuverlässig geleistet. Jetzt werden wir stabile, sinnvoll integrierte und nutzbringende Anwendungen in die Versorgung bringen und weiterentwickeln.“
Im Anschluss hielt Wolfgang Beck, Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ein Grußwort. Er betonte: „Digitale Gesundheitsversorgung bietet das Potenzial, die Qualität und den Zugang zur Gesundheitsversorgung erheblich zu verbessern. Durch die digitale Vernetzung im Gesundheitssystem können Ressourcen gezielter eingesetzt und Prozesse optimiert werden. Davon profitieren nicht nur Versicherte und Leistungserbringende, sondern die gesamte Gesellschaft. Voraussetzung ist eine transparente Begleitung aller Nutzerinnen und Nutzer, damit der persönliche Mehrwert digitaler Wege auch erkannt wird.“
ePA, eAU und eMP: Digitale Anwendungen mit konkretem Nutzen
Alexander Wirtz, Referatsleiter Datenaustausch, Vertragscontrolling und Telematik beim vdek, gab einen umfassenden Überblick über die Entwicklungen bei der elektronischen Patientenakte, der eAU und dem elektronischen Medikationsplan. Mit dem Start der ePA im Opt-Out-Verfahren seit dem 29. April 2025 sei ein entscheidender Schritt getan worden: „Versicherte erhalten automatisch eine ePA, es sei denn, sie widersprechen. Das erleichtert den Zugang und schafft die Grundlage für eine deutlich bessere Informationslage in Diagnostik und Therapie“, erklärte Wirtz.
Er wies auch auf die Fortschritte bei der eAU hin, die bereits seit 2023 flächendeckend im Einsatz ist. Arbeitgeber erhalten die Daten direkt von den Krankenkassen, Versicherte müssen sich nicht mehr selbst um die Übermittlung kümmern. „Das ist Bürokratieabbau, der spürbar ist“, so Wirtz. Ähnliches gelte für den elektronischen Medikationsplan, der durch eine bessere Übersicht über verordnete Arzneimittel die Patientensicherheit erhöhe. Die geplante stärkere Integration des eMP in die ePA werde diesen Nutzen künftig noch weiter verbessern.
EBZ: Digitales Leuchtturmprojekt der zahnärztlichen Selbstverwaltung
Dr. Jochen Schmidt, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, hob in seinem Beitrag das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ) als gelungenes Beispiel für praxistaugliche Digitalisierung hervor. Seit dem Start des Regelbetriebs Anfang 2023 sind bereits 98 Prozent der Zahnarztpraxen an das EBZ angeschlossen. Behandlungspläne werden digital übermittelt, Rückmeldungen der Krankenkassen automatisch in die Praxissoftware eingespielt – das spart Zeit, reduziert Fehlerquellen und entlastet spürbar die Abläufe.
„Das EBZ ist ein Leuchtturmprojekt für eine sinnvolle Digitalisierung mit echtem Mehrwert für Praxen und Patienten. Krankenkassen, Zahnärzte und PVS-Hersteller haben das Verfahren gemeinsam entwickelt – ohne Beteiligung der Gematik“, betonte Schmidt. Mit der neuen Version 2.0 lassen sich inzwischen auch komplexere Behandlungssituationen wie Kassenwechsel abbilden. Perspektivisch soll zudem das Gutachterverfahren vollständig digital integriert werden.
E-Rezept – Ausblick auf zukünftige Entwicklungen
Seit dem 1. Januar 2024 ist das elektronische Rezept (E-Rezept) bundesweit verpflichtend und digital vernetzt Arztpraxen, Kliniken, Apotheken und Krankenkassen. Für viele ersetzt es bereits das Papierrezept: Rezepte werden digital erstellt, per App empfangen und an Apotheken weitergeleitet – auch durch Angehörige. Die Einlösung ist per App, eGK oder QR-Code-Ausdruck möglich.
„Das E-Rezept ist für viele Patientinnen und Patienten längst Routine. Es macht die Medikamentenversorgung flexibler, sicherer und spart Aufwand in der Praxis wie in der Apotheke“, sagt Dr. Carola Lüke, Vorstandsmitglied der Ärztekammer Sachsen-Anhalt.
Besonders bei Folgerezepten zeigt sich der Vorteil: weniger Wege, kürzere Wartezeiten, höhere Sicherheit. Das E-Rezept ist ein wichtiger Schritt hin zu einer digitalen Gesundheitsversorgung – mit Perspektiven für Telemedizin, elektronische Patientenakte und automatisierte Wechselwirkungsprüfungen. Noch sind nicht alle Verordnungen digital verfügbar, doch der Nutzen wächst mit jeder neuen Anwendung.
Digitalisierung braucht klare Strukturen und gemeinsame Verantwortung
Das Ersatzkassenforum zeigt: Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist auf einem guten Weg – erste Anwendungen funktionieren im Alltag, entlasten die Beteiligten und schaffen echten Mehrwert für Versicherte. Gleichzeitig wurde deutlich, dass der Erfolg digitaler Lösungen maßgeblich von verlässlichen Rahmenbedingungen, funktionierenden technischen Infrastrukturen und der aktiven Mitwirkung aller Akteure abhängt. Die Selbstverwaltung hat bereits viele tragfähige Lösungen auf den Weg gebracht – nun gilt es, diesen Kurs gemeinsam mit Politik, Leistungserbringern und technischen Partnern konsequent fortzusetzen. Nur so kann die digitale Transformation des Gesundheitswesens gelingen – zum Nutzen aller Beteiligten.
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