Ersatzkassen fördern ambulante Hospizdienste mit über 775.000 Euro

Die Ersatzkassen in Sachsen-Anhalt fördern im Jahr 2025 die ambulanten Hospizdienste mit 775.223,50 Euro. Insgesamt erhalten die ambulanten Hospizdienste im Land von allen gesetzlichen Krankenkassen 2.657.428,29 Euro – rund 308.000 Euro mehr als im Vorjahr.

Ziel der ambulanten Hospizarbeit ist es, die Lebensqualität sterbender Menschen zu verbessern. Sie ermöglicht ein möglichst würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zuletzt – in vertrauter Umgebung und mit Unterstützung für Angehörige. Einen wesentlichen Beitrag leisten dabei ehrenamtlich Engagierte, die gemeinsam mit hauptamtlichen Kräften die Betreuung sicherstellen. Die Förderung erfolgt gemäß § 39a Abs. 2 SGB V. Sie unterstützt ambulante Hospizdienste bei zuschussfähigen Aufwendungen.

Dr. Klaus Holst, Leiter der vdek-Landesvertretung Sachsen-Anhalt, betont: „Die Förderung der ambulanten Hospizdienste ist gesetzlich verankert und Teil einer verlässlichen Versorgungsstruktur. Die Ersatzkassen leisten damit einen Beitrag zur flächendeckenden, bedarfsgerechten Hospizversorgung in Sachsen-Anhalt.“
 

Kontakt

Elisabeth Scholz
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen-Anhalt

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