Landtag berät Rettungsdienstgesetz

Ersatzkassen fordern klarere Regelungen

Krankenwagen fahrend in der Stadt

Magdeburg, 17.12.2025 - Die Ersatzkassen begrüßen grundsätzlich das Bestreben der Landesregierung, mit dem dritten Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) den Rettungsdienst zukunftsfest aufzustellen. Aus Sicht der Ersatzkassen weist der aktuelle Gesetzentwurf jedoch noch Lücken und Unklarheiten auf, die eine effiziente und qualitativ hochwertige Notfallversorgung gefährden könnten. „Der Gesetzentwurf enthält wichtige Ansätze, bleibt aber an entscheidenden Stellen zu unpräzise. Ohne klare landesweite Vorgaben drohen ineffiziente Parallelstrukturen, ein uneinheitliches Versorgungsniveau und unnötige Mehrkosten“, sagt Dr. Klaus Holst, Leiter der vdek-Landesvertretung Sachsen-Anhalt.

Notärztliche Versorgung sichern: Telenotarzt sinnvoll integrieren und Krankenhäuser wieder stärker einbinden

Die Ersatzkassen unterstützen die gesetzliche Verankerung des Telenotarztes. Entscheidend ist jedoch, Doppelstrukturen zu vermeiden und die Planung der Notarzteinsatzfahrzeug-Standorte dabei zwingend mitzudenken. Die Ersatzkassen betonen hierbei, dass der Telenotarzt angesichts der angespannten Notarztpersonalsituation nicht „on top“ eingeführt, sondern integrativ in die Planung eingebunden werden muss. Für eine zukunftsfähige notärztliche Versorgung ist demnach eine landesweit koordinierte Planung unverzichtbar. Diese muss neben dem Telenotarzt auch die Luftrettung sowie angrenzende Bundesländer einbeziehen und vom zuständigen Ministerium verantwortet werden.

Um die notärztliche Personalbasis langfristig zu sichern, müssen zudem Krankenhäuser wieder stärker verpflichtet werden, Notärzte bereitzustellen. Gleichzeitig wird eine konsequente Umsetzung der Standardarbeitsanweisungen (SAA) und Behandlungspfade im Rettungsdienst (BPR) dazu beitragen, Notärzte zu entlasten und den Rettungsdienst nachhaltig zu stärken.

Gemeindenotfallsanitäter: Evaluation abwarten

Die geplante gesetzliche Verankerung des Gemeindenotfallsanitäters ist dagegen umstritten. Da die Ergebnisse der laufenden Evaluation noch nicht belastbar vorliegen, wäre eine Aufnahme ins Gesetz derzeit verfrüht. Aus Sicht der Ersatzkassen muss zudem sichergestellt werden, dass Fälle, die originär nicht in den Rettungsdienst gehören, korrekt an andere Versorgungssysteme weitergeleitet werden. Zudem ist eine eindeutige Abgrenzung zur Zuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) erforderlich. Fehlt diese Abgrenzung zwischen Rettungsdienst zur vertragsärztlichen Notfallversorgung, wäre eine Kostenbeteiligung der KVSA am Rettungsdienst zwingend notwendig.

Leitstellen: Konzentration und Qualitätssicherung notwendig

Aus Sicht der Ersatzkassen ist das Fehlen eines klaren Reformansatzes für die Leitstellenstruktur besonders kritisch, auch wenn der Gesetzesentwurf zumindest einheitliche Qualifikations- und Fortbildungsvorgaben für die Disponenten vorsieht.

Sachsen-Anhalt benötigt eine konzentrierte Leitstellenstruktur mit einheitlich hohen medizinischen, technischen und digitalen Standards. Die derzeitige Vielzahl eigenständiger Leitstellen steht diesem Ziel entgegen. Freiwillige Zusammenschlüsse reichen nicht aus – eine verbindliche Strukturreform ist erforderlich.

Darüber hinaus muss eine verpflichtende Zusammenarbeit zwischen den Rettungsleitstellen (112) und der Leitstelle der KVSA (116117) sichergestellt werden, damit Fälle ohne Informationsverlust weitergeleitet werden können.

Fazit

Die Ersatzkassen machen deutlich: Nur mit klaren landesweiten Vorgaben und einheitlichen Standards für Telenotarzt und Leitstellen kann die Notfallversorgung zukunftsfähig gestaltet, der Rettungsdienst entlastet und eine flächendeckend hochwertige Versorgung gesichert werden.

Kontakt

Elisabeth Scholz
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