Die selbst zu tragenden Kosten für Pflegebedürftige in Pflegeheimen steigen weiter. Das ergibt eine Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) vom 1. Juli 2026. So müssen Bewohnerinnen und Bewohner im ersten Aufenthaltsjahr in Sachsen-Anhalt durchschnittlich 2.891 Euro monatlich aus eigener Tasche bezahlen. Mit rund 296 Euro mehr als im Vorjahr verzeichnet Sachsen-Anhalt somit einen Anstieg um elf Prozent.
Dies lässt sich insbesondere auf höhere Personalaufwendungen infolge tarifgebundener Vergütungsstrukturen zurückführen. Die Gehälter der Pflegekräfte sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Eine adäquate Bezahlung des Pflegepersonals ist wichtig, jedoch dürfen die Pflegebedürftigen dadurch nicht noch stärker belastet werden.
Land muss sich stärker an Finanzierung beteiligen
Pflegebedürftige müssen auch weitere Kostenanstiege bei der Eigenbeteiligung finanziell mittragen. Das sind zum einen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung mit durchschnittlich 852 Euro monatlich (1.7.2025: 802 Euro) und zum anderen die sogenannten Investitionskosten für den Bau oder die Instandhaltung der Gebäude mit aktuell 345 Euro monatlich in Sachsen-Anhalt (1.7.2025: 328 Euro).
Investitionskosten sind Ländersache. Die Landesvertretung fordert, dass die Investitionskosten und die Kosten der Ausbildung der Pflegefachpersonen vom Land vollumfänglich übernommen werden. Diese sind im Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) enthalten und betragen für Sachsen-Anhalt aktuell 88 Euro monatlich im ersten Aufenthaltsjahr (1.7.2025: 69 Euro). Eine komplette Kostenübernahme dieser Bestandteile durch das Land, könnte Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner um monatlich etwa 433 Euro entlasten.
Ohne eine tragfähige Reform der Pflegefinanzierung werden die Eigenanteile in den kommenden Jahren in Sachsen-Anhalt weiter steigen. Der demografische Wandel, Personalmangel in der Pflege und wachsende Kosten setzen das System zusätzlich unter Druck. Ziel muss sein, die Eigenanteile verlässlich zu begrenzen und Pflegebedürftige spürbar zu entlasten.
Grafische Übersicht zur Entwicklung der Eigenbeteiligung
Wie sich die Kosten für die Pflegeheimbewohnenden im Detail zusammensetzen, zeigen unsere Übersichtsgrafiken. Die Staffelung nach Aufenthaltsjahren ergibt sich daraus, dass die Pflegekasse einen Zuschuss auf den EEE gewährt, der mit der Dauer des Aufenthalts im Heim ansteigt. Der Zuschuss beträgt im ersten Aufenthaltsjahr 15 Prozent, im zweiten Jahr 30, im dritten 50 und ab dem vierten Aufenthaltsjahr 75 Prozent des EEE.
Generell handelt es sich bei den ermittelten Zahlen um Durchschnittswerte, da sich die Kosten von Heim zu Heim unterscheiden. Innerhalb eines Heims sind die Kosten für alle Bewohnenden mit Pflegegrad 2 bis 5 gleich. (Für Menschen mit Pflegegrad 1 gibt es im Pflegeheim keine Kostenübernahme durch die Pflegekasse).
Finanzielle Belastungen eines Pflegebedürftigen (EEE, Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten) mit Berücksichtigung der Ausbildungskosten in EUR je Monat, 1. Juli 2026
Finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen (EEE, Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten) unter Betrachtung der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim mit Berücksichtigung der Ausbildungskosten in EUR je Monat, 1. Juli 2025 und 1. Juli 2026
Umfassende Antworten auf Fragen rund um die Finanzierung der Heimplätze beantworten unsere FAQ.
Informationen zu den Heimplatz-Kosten jeder einzelnen Einrichtung zeigt der vdek-Pflegelotse, unser Online-Portal für die Suche nach dem passenden Pflegeangebot.
Kontakt
Sophie Frick
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen-Anhalt
Tel.: 03 91 / 5 65 16 - 20
E-Mail: sophie.frick@vdek.com