Der neue Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) ist nun veröffentlicht worden. Die Reform der sozialen Pflegeversicherung (SPV) ist ein erster Schritt, um Finanzierungslücken zu schließen. Der sozialen Pflegeversicherung droht für 2027 ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro und für 2028 ein doppelt so hohes Defizit von 15,4 Milliarden Euro. Der Gesetzesentwurf greift einige Punkte auf, die wir begrüßen. Jedoch sehen wir insgesamt ein sich verschärfendes finanzielles Ungleichgewicht bei der Verteilung der Kosten.
Den stärkeren Fokus auf Prävention und Rehabilitation begrüßen wir. Ebenso die bessere Unterstützung der Menschen über Pflegebegleitungen. Die Zahlen zeigen, dass der überwiegende Teil der Pflegebedürftigen zuhause gepflegt wird (ca. 86 Prozent). Die geplante Reduzierung der Beiträge zur Rentenversicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen lehnen wir deswegen ab.
Die Anpassung der Schwellenwerte zur Feststellung des Pflegegrades und eine häufigere Befristung von Pflegegraden sehen wir als notwendig an. Die Pflege sollte sich mehr auf diejenigen fokussieren, die einen erheblichen Pflegebedarf haben, um das System langfristig tragfähig zu halten. Die regelhafte Dynamisierung der Leistungsbeträge ab 2028 bewerten wir positiv.
Eine gerechte Lastenverteilung sieht anders aus
Die Pflegeversicherung ist richtigerweise als Teilleistungsversicherung konzipiert. Die Versicherten werden nun allerdings durch eine höhere Beitragsbemessungsgrenze und die Pflegebedürftigen in der stationären Pflege durch die geplante zeitliche Streckung der Zuschüsse für Pflegeheimbewohnende zusätzlich belastet. Die Eigenbeteiligung bei den Eigenanteilen in Sachsen-Anhalt lag Anfang 2026 durchschnittlich für einen Pflegebedürftigen in der stationären Pflege ohne Zuschüsse pro Monat bei 2.996 Euro.
Der Entwurf greift weder einen Ausgleich der Coronaschulden auf, noch gibt es gibt es eine Lösung bei der Erstattung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige (jährlich fünf Milliarden Euro). Zudem zeigt sich eine deutliche Schieflage des ungleich verteilten Pflegerisikos zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung. In Hinblick auf eine überalternde Gesellschaft, insbesondere in Sachsen-Anhalt, braucht es eine gerechte und ausgewogene Finanzierung des Pflegebedarfs. Eine Entlastung der SPV um jährlich zwei Milliarden Euro könnte mit einem Solidarausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung geschaffen werden.
Kontakt
Sophie Frick
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