Spezial: Ausbildungsfinanzierung Pflege
Die Ausbildung von Pflegefachpersonen ist eine notwendige Voraussetzung für die künftige pflegerische Versorgung. Ihre Finanzierung erfolgt über ein Umlagesystem, dessen Kosten seit Jahren steigen. So werden in Sachsen-Anhalt 2026 nahezu 190 Millionen Euro für die Pflegeausbildung bereitgestellt. Finanziert wird der größte Teil davon durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sowie die Pflegebedürftigen.
Noch bis vor einigen Jahren war die Pflegeausbildung separiert und berufsspezifisch auf die drei Bereiche Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Altenpflege ausgerichtet. Die Politik hat Rahmenbedingungen für die Pflegeausbildungen neu geordnet, um den Pflegeberuf attraktiver zu machen.
Während Auszubildende früher in der Altenpflege häufig Schulgeld entrichten mussten und geringere Ausbildungsvergütungen erhielten als in der Krankenpflege, gibt es seit der Einführung des Pflegeberufe-gesetzes (PflBG) 2020 die generalistische, dreijährige Pflegeausbildung, die der Ausbildungsfonds finanziert. Die Ausbildung soll zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen befähigen. Das Pflegestudiumstärkungsgesetz hat die Finanzierung der praktischen Ausbildung sowie Ausbildungsvergütungen in der dualen Pflegeausbildung an Hochschulen in ein Umlagesystem einbezogen.
Finanzierung erfolgt über Umlagesystem
Die Finanzierung der generalistischen Pflegeausbildung erfolgt über ein Umlagesystem mittels Ausgleichsfonds, die das jeweilige Bundesland einrichtet. Die Fondslösung stellt Betriebe ohne Ausbildung mit denjenigen, die ausbilden, finanziell gleich. In diesen Fonds zahlen alle Krankenhäuser und alle Pflegeeinrichtungen ein, stellen diese Kosten aber über die Krankenhausabrechnungen den Krankenkassen und mit der Pflegevergütung den Pflegebedürftigen in Rechnung. In geringerem Umfang beteiligen sich die Länder sowie die soziale Pflegeversicherung und die private Pflegepflichtversicherung mit Direktzahlungen. Aus den Fonds werden die Ausbildungskosten refinanziert indem entsprechende Mittel an die ausbildenden Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulanten Pflegedienste ausgezahlt werden. Auch die Pflegeschulen erhalten Geld aus den Fonds.
Das Gesamtbudget (Gesamtfinanzierungsbetrag) setzt sich aus dem errechneten Gesamtausbildungsbudget für das Kalenderjahr sowie einer Liquiditätsreserve von drei Prozent und einer Verwaltungskostenpauschale von 0,6 Prozent für die zuständige Stelle zusammen. Diese Kosten müssen im Wesentlichen gemäß den Vorschriften des Pflegeberufegesetzes (PflBG) seit 2020 von den Kranken- und Pflegekassen übernommen werden. Die einheitliche Finanzierung dieser Ausbildung ist im Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz: PflBG) und der Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung: PflAFinV) geregelt. In Sachsen-Anhalt verwaltet die Investitionsbank als zuständige Stelle diesen Ausbildungsfonds. In anderen Bundesländern übernehmen oftmals Landesbehörden diese Verwaltungsaufgabe.
Pflegeausbildung verursacht hohe Kosten in Sachsen-Anhalt
Der Ausbildungszuschlag nach Pflegeberufegesetz (PflBG) ist in Sachsen-Anhalt für das Jahr 2026 mit 212,92€ je Krankenhausfall überdurchschnittlich hoch (Bundesdurchschnitt: 198,00€). Zeitgleich stellen die Pflegeheime in Sachsen-Anhalt den Pflegekassen bzw. jedem Pflegebedürftigen Ausbildungskosten von durchschnittlich insgesamt 104 Euro pro Monat in Rechnung. Das Gesamtfinanzierungsvolumen in Sachsen-Anhalt der Pflegeausbildung beläuft sich im Jahr 2026 auf fast 190 Millionen Euro.
Legt man die Gesamtfinanzierungsvolumina der einzelnen Bundesländer auf die Zahl der gesetzlich Versicherten des Bundeslandes um, zeigen sich erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern. Während in Bayern rechnerisch 53 Euro pro Versicherten für die Pflegeausbildung aufgewendet werden, sind es im Saarland 145 Euro. Sachsen-Anhalt liegt mit 94 Euro im oberen Mittelfeld.
Die Unterschiede in den Ländern haben mehrere Ursachen. So hängen die Gesamtkosten in erster Linie von der geplanten Anzahl der besetzten Pflege-Ausbildungsplätze in Betrieben und an Hochschulen ab. Relevant ist neben der durchschnittlichen Ausbildungsvergütung – welche den ausbildenden Betrieben eins zu eins aus den Fonds erstattet wird – auch die Höhe der vereinbarten Pauschalen, welche die Pflegeschulen und ausbildenden Betriebe pro Auszubildenden für die Ausbildung erhalten. Diese Pauschalen berücksichtigen unterschiedliche landesrechtliche Rahmenbedingungen, bspw. die Klassengrößen oder personellen Ausstattung an Pflegeschulen.
Die Zahl der Pflegeschulen in Sachsen-Anhalt ist seit 2024 von 45 auf 49 gestiegen. Gleichzeitig entwickeln sich die Ausbildungszahlen nicht im gleichen Umfang. Dies wirft die Frage auf, welche Auswirkungen die Ausweitung schulischer Kapazitäten auf die Finanzierung der Ausbildung hat.
Die Zahl derer, die einen Ausbildungsvertrag in der generalistischen Pflegeausbildung pro Jahr neu abschließen schwankt, steigt seit 2022 erheblich an. Die Zahl der Auszubildenden im Bereich Pflege hat sich nach Angaben der Investitionsbank Sachsen-Anhalt seit 2020 mehr als vervierfacht.
Im Bundesländervergleich hatte Sachsen-Anhalt mit 34,1 Prozent im Jahr 2024 allerdings die zweithöchste Lösungsquote bei Ausbildungsplätzen. Diese lag deutlich über dem ostdeutschen Durchschnitt (31,1 Prozent) und besonders dem bundesweiten Durchschnitt von 29,7 Prozent. Die Gründe für Ausbildungsabbrüche sind vielfältig. Neben den Anforderungen des Berufs und den Arbeitsbedingungen spielen auch individuelle Faktoren sowie schulische Voraussetzungen eine Rolle.
Um den Ausbildungsberuf in der Pflege zu stärken, wurde die Tariftreueregelung ab 01.05.2026 auf die Auszubildenden erweitert. Die Ausbildungsvergütung wird für den theoretischen Unterricht für 12 Monate im Voraus bezahlt. Der praktische Unterricht wird monatlich abgerechnet und bei Abbrüchen entsprechend ausgeglichen. Somit ergibt sich ein komplexes Abrechnungssystem.
Zu viel gezahlte Umlagen z.B. durch vorzeitige Lösung des Ausbildungsverhältnisses werden nach zwei Jahren rückwirkend an die Fonds zurückerstattet, indem die überzahlten Mittel vom aktuellen Finanzierungsbedarf abgezogen werden.
Die gesetzlichen Regelungen und der Ausbildungsfonds erreichen offensichtlich das politische Ziel, den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten und die Perspektiven der Pflege zu verbessern. Dadurch sinkt allerdings die Attraktivität von Ausbildungen in anderen Wirtschaftszweigen.