Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zum 1. Januar 2010

Erfurt, 22. Dezember 2009 – Mit Jahresbeginn kommen auf die Versicherten der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlreiche Änderungen zu. So erhöht sich die allgemeine Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeitnehmer von bisher 48.600 EUR auf 49.950 EUR im Jahr 2010 in den alten und neuen Bundesländern aufgrund der Rechtsverordnung für die Rechengrößen in der Sozialversicherung.

„Als einen Weg in die richtige Richtung“, so Michael Domrös, Leiter der Landesvertretung des Ersatzkassenverbandes in Thüringen, „sehen wir die Erhöhung der finanziellen Leistungen in der Pflegeversicherung.“

Laut Domrös wird damit besonders die ambulante Pflege gefördert.

Pflegebedürftige erhalten beispielsweise ab 1. Januar 2010 in der Pflegestufe I und II oder III jeweils 10 EUR monatlich mehr an Pflegegeld. 

Bei den ambulanten Pflegesachleistungen und für die Tages- und Nachtpflege können sich die Beträge monatlich wie folgt erhöhen:

  • Pflegestufe I  von 420 EUR auf 440 EUR           
  • Pflegestufe II von 980 EUR auf 1.040 EUR
  • Pflegestufe III von 1.470 EUR bis 1.510 EUR

Bei der Vollstationäre Pflege erhöhen sich die Beiträge pauschal monatlich in Pflegestufe III von 1470 EUR auf 1510 EUR, bei anerkannten Härtefällen von 1750 EUR auf 1825 EUR.

Pressemitteilung


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