Öffentliche Benotung von Pflegedienstleistern soll zu mehr Qualität anspornen

Künftig kann es jeder selbst nachlesen: Welche Pflegeeinrichtung leistet gute Arbeit, welche hat Entwicklungspotenzial und welche muss bestehende Mängel abstellen? Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz aus dem Jahre 2008 wurde die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass die Prüfergebnisse sowohl im Internet als auch in anderer geeigneter Form kostenfrei veröffentlicht werden können.

„Der Wunsch nach Transparenz über die Qualität in den Pflegeeinrichtungen ist riesengroß“, begrüßt Bernd Kuhlmann, Geschäftsführer der AOK PLUS, diese Regelung. „Durch die vergleichende Darstellung erhoffen sich alle Beteiligten zudem einen Qualitätswettbewerb zwischen den Einrichtungen - mit positiven Folgen für die Pflegebedürftigen.“

Alle deutschen Pflegeheime und Pflegedienste müssen mit unangekündigter Prüfung durch den MDK rechnen. Bis Ende 2010 sollen alle Einrichtungen einmal geprüft werden. Alle Prüfungen ab 1. Juli 2009 werden nach einem bundeseinheitlichen Notensystem bewertet. Darauf hatten sich der GKV-Spitzenverband, die Sozialhilfeträger und die Vertreter der Leistungserbringer geeinigt. Die Ergebnisse müssen für die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar sein.

Der MDK, der die Einrichtungen im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen prüft, fasst die erhobenen Daten in Transparenzberichten zusammen. Anschließend werden diese Angaben von der bundesweiten Datenclearingstelle Pflege auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Vor der Veröffentlichung erhalten die geprüften Pflegeeinrichtungen einen vorläufigen Transparenzbericht und haben die Gelegenheit, innerhalb von 28 Tagen Zusatzinformationen und einen Kommentar beizufügen.

In Thüringen müssen bis Jahresende 2010 und von 2011 an jährlich über 350 stationäre und über 400 ambulante Pflegeeinrichtungen vom MDK geprüft werden. Die ersten Benotungen von Thüringer Pflegeheimen sind veröffentlicht (siehe Überblick der Heime als Anlage). Die Prüfergebnisse stehen im Internet unter www.aok-gesundheitsnavi.de, www.pflegelotse.de und www.bkk-pflege.de.

„Die Gesamtnote selbst ist aber wenig aussagefähig. Interessierte sollten sich deshalb die Einzelfragen genauer ansehen“, empfiehlt der Leiter der vdek-Landesvertretung Thüringen, Michael Domrös, „vor allem pflegerisch wichtige Punkte wie Dekubitusversorgung, Sturzprophylaxe und Flüssigkeitsversorgung oder die Bewertung der Kommunikation mit dem Arzt.“ Bei Pflegeheimen werden 82 Kriterien in fünf Qualitätsbereichen bewertet, im ambulanten Bereich 49 Kriterien in vier Qualitätsbereichen.

Um die Gesamtnote richtig einordnen zu können, wird sowohl im stationären, als auch im ambulanten Bereich jeweils der Durchschnitt in dem Bundesland ermittelt. Sobald 20 Prozent aller Pflegeheime bzw. -dienste eines Bundeslandes geprüft sind, erscheint der Durchschnittswert. Extra bewertet werden Bewohnermeinungen. Diese Ergebnisse gehen jedoch nicht in die Gesamtnote ein.

„Die Veröffentlichung der Pflegenoten ist ein weiterer wichtiger Schritt für eine verbesserte Verbraucherinformation“, loben beide Kassenvertreter. Eine Evaluation der Transparenzkriterien ist von der GKV bereits geplant.

Diese Pressemitteilung wurde veröffentlicht von: 

  • AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
  • BKK – Landesverband Mitte - Landesvertretung Thüringen  -
  • IKK classic - Landesvertretung Thüringen -
  • Knappschaft, Regionaldirektion Frankfurt
  • Krankenkasse für den Gartenbau - handelnd für die landwirtschaftliche Krankenversicherung -
  • Verband der Ersatzkassen e. V. Landesvertretung Thüringen –
  • Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Thüringen e. V.

Pressemitteilung


Federführend für die Veröffentlichung:
Pflegekasse der AOK PLUS,
Jürgen Frühauf,
Tel: 0361/ 65 74 80021; Funk: 01520/ 15 66 855;
Mail: juergen.fruehauf@plus.aok.de

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