Ersatzkassen wollen Änderungen im Thüringer Rettungsdienstgesetz

Erfurt, 21. Januar 2011 – „Die Kleinstaaterei bei Leitstellen muss endlich ein Ende finden“, so Michael Domrös, Leiter der Landesvertretung des Ersatzkassenverbandes in Thüringen. Letztendlich gehe es ihm um einen effizienten Rettungsdienst zum Wohle der Bürger des Freistaates. Domrös schaltet sich damit erneut in die derzeitige Überarbeitung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes ein.

Bereits in der Vorbereitungsphase zum Rettungsdienstgesetz 2009 mahnten die Ersatzkassen ein moderneres Rettungsdienstgesetz an. Dieses sollte zu mehr Wirtschaftlichkeit im bodengebundenen Rettungsdienst führen und den Möglichkeiten der modernen Technik Rechnung tragen.

Dringend erforderlich und technisch ohne Weiteres umsetzbar sei es laut Meinung des Ersatzkassenvertreters, die Anzahl der Leitstellen auf maximal drei bis vier thüringenweit zu reduzieren.

Problematisch wird es nach Meinung Domrös ebenso, wenn die Belange des Katastrophenschutzes bei der Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes in den entsprechenden Ausschreibungsverfahren wesentlich stärker berücksichtigt werden. Das könnte letztendlich zu einer Ausgrenzung kleiner nicht etablierter Anbieter führen. Für die etablierten Hilfsorganisationen würde faktisch ein geschlossener Markt entstehen, in dem andere Leistungserbringer schwerlich eindringen könnten, um für Preiswettbewerb zu sorgen.

Domrös mahnt daher an, die Chance der Gesetzesänderung zu nutzen und für den Thüringer Rettungsdienst die Weichen richtig zu stellen.

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