Erfurt, 7. Februar 2011 – Seit dem 3. Januar 2011 können Leistungserbringer, die Hilfsmittel wie Rollstühle oder Hörgeräte herstellen, abgeben und/oder anpassen, ihre fachliche Eignung bei der Präqualifizierungsstelle des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (PQS Hilfsmittel) überprüfen und sich ein entsprechendes Zertifikat ausstellen lassen. Mit dieser Bescheinigung können die Leistungserbringer in Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen treten bzw. sich an Ausschreibungen für die Versorgung mit bestimmten Hilfsmitteln beteiligen. Eine Versorgungsgarantie ist mit der Präqualifizierung allerdings nicht automatisch verbunden.
„Mit der Präqualifizierungsstelle haben wir einen neuen Service für die unsere Leistungserbringer im Lande geschaffen“, so Michael Domrös, Leiter der Landesvertretung Thüringen. „Unser Vorteil ist, dass wir über bewährte Strukturen verfügen und auf kompetente Mitarbeiter zurückgreifen können, die im Zulassungsgeschäft für Hilfsmittel über das entsprechende Know-how verfügen.“
Mit diesem Service erhalten alle Antragssteller einen persönlichen Ansprechpartner, der die Anträge schnell und unkompliziert bearbeitet. Dies geschieht zu einem fairen Preis, denn die Präqualifizierung ist für die Leistungserbringer mit Kosten verbunden.“
Informationen zur Präqualifizierung und den Entgelten sind über die Homepage www.pqs-hilfsmittel.de zu erhalten. Ansprechpartner für die Leistungserbringer in Thüringen bei allen Fragen zum Präqualifizierungsverfahren sind Gunter Schmidt und Heike Prokopp.
Ihre Ansprechpartnerin:
Kerstin Keding
Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
eMail: Kerstin.Keding@vdek.com