Ersatzkassen fordern zukunftsfähige Krankenhausstandorte

Erfurt, 3.8.2011 – Seit dem 1.1.2011 hat Thüringen einen neuen Krankenhausplan. Offen blieb bisher eine klare Regelung zu den so genannten kleinen Fachabteilungen. Mit dieser beschäftigen sich die Fachleute in den nächsten Tagen und Wochen. Um die Anforderungen an die Qualität der Behandlung zu erfüllen, werden insbesondere Regelungen über die Größe kleiner Fachabteilungen und die Personalbesetzung in der Kinder- und Jugendmedizin sowie der Gynäkologie und Geburtshilfe benötigt.

Die Ersatzkassen gehen davon aus, dass bei den zur Diskussion stehenden kleinen Fachabteilungen mit acht bis15 Betten je Krankenhausstandort die Leistungsfähigkeit dauerhaft gewährleistet sein muss. Dafür sind die Zahl und die Art der im Krankenhaus tätigen Ärzte sowie weitere personelle und räumliche Bedingungen und die medizinisch- technische Ausstattung von Bedeutung.

Dies bekräftigen ebenso die Fachgesellschaften. Ihrer Meinung nach werden Abteilungen erst dann wirtschaftlich und leistungsfähig, wenn sie über 35 bis 40 Betten verfügen. Darüber hinaus werden sechs bis sieben Planstellen benötigt, um den kontinuierlichen Betrieb einer fachärztlich eigenständigen Abteilung gewährleisten zu können.

Diese Personalbesetzung ist nach Auswertung der Qualitätsberichte der Thüringer Krankenhäuser in allen kleinen Fachabteilungen der Kliniken nicht durchgängig sicher gestellt. Aus Sicht der Ersatzkassen ist jedoch die Erfüllung der erforderlichen Personalbesetzung notwendig, um die Anforderungen an die Qualität der Behandlung zu gewährleisten.

„Die Fakten liegen auf dem Tisch“, so Michael Domrös, Leiter der vdek-Landesvertretung Thüringen. „Die Bevölkerungszahl in Thüringen wird in den nächsten Jahren weiterhin dramatisch abnehmen. Zusätzlich wird gegenwärtig ein zunehmender Ärztemangel in bestimmten Thüringer Regionen erwartet. Nun kommt es darauf an, durch Konzentration von einzelnen Krankenhausabteilungen, die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser zu stärken und gleichzeitig die Ärztesituation zu verbessern.“ Von daher wäre es ein falsches Zeichen, wenn der Freistaat Thüringen die bestehenden Strukturen aus politischen Gesichtspunkten erhalten würde.

Am Ende dürfte das für das Land teuer werden, denn spätestens ab 2015 fallen die bisherigen Fördergelder von jährlich 25 Millionen Euro durch Thüringer Krankenkassen weg.

Das würde nicht nur im Landeshaushalt ein großes Loch bedeuten!

Gelder für den notwendigen Umstrukturierungsprozess müssten dann entweder aus dem Landeshaushalt allein oder durch eine erhöhte Umlage der Landkreise und kreisfreien Städte getragen werden.

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Kontakt

Kerstin Keding
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen

Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
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