Das neue Jahr bringt für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung Änderungen mit, die sie beachten sollten. So löste zum 1.1.2014 die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) die alte Krankenversichertenkarte ab. Die eGK ist damit der allein gültige Versicherungsnachweis, der bei einem Arztbesuch vorgelegt werden muss. Erkennbar ist die neue Karte unter anderem am Lichtbild.
Geändert hat sich zum Jahresbeginn die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Sie stieg von bisher 47.250 Euro in 2013 auf 48.600 Euro – monatlich 4.050 Euro.
Die Versicherungspflichtgrenze, welche in 2013 noch bei 52.200 Euro lag, ist auf 53.550 Euro gestiegen.
Auch die Einkommensgrenze für die Familienversicherung hat sich geändert. Für mitversicherte Ehegatten, Lebenspartner und Kinder wurde sie zum 1.1.2014 von bisher monatlich 385 Euro auf 395 Euro angehoben.
Geändert wurde auch die Belastungsgrenze für Zuzahlungen. Diese werden bei bestimmten Leistungen wie Heil- und Hilfsmitteln, häuslicher Krankenpflege oder Arzneimitteln erhoben. Um finanzielle Überforderungen zu vermeiden, werden Versicherte ab einer bestimmten Belastungsgrenze von Zuzahlungen befreit. Die Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen eines Haushaltes. Bei chronisch Kranken liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent.
Durch die Anhebung der Bezugsgröße für 2014 steigt der Freibetrag für den ersten Familienangehörigen von 4.851 Euro auf 4.977 Euro und für jeden weiteren Angehörigen von 3.234 Euro auf 3.318 Euro.
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