Welthospiztag am 11.10.2015

Die Ersatzkassen sehen Fortschritte bei Hospiz- und Palliativversorgung in Thüringen – aber noch mehr Informationen nötig

Mit dem Ziel, die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland zu stärken und flächendeckend ein Angebot für die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen zu etablieren, hat die Bundesregierung im Frühjahr einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland auf den Weg gebracht. Der Fokus liegt auf der Vernetzung der medizinischen und pflegerischen Hilfen mit hospizlicher Begleitung. Die Hospizkultur soll insgesamt weiter entwickelt werden.

Die Thüringer Ersatzkassen unterstützen dieses Vorhaben ausdrücklich. „Insbesondere die vorgesehene Verzahnung von Pflegeeinrichtungen, Hospizdiensten und Ärzten sowie der weitere Ausbau ambulanter Angebote werden dazu beitragen, dass mit Zuwendung und umfassender Hilfe jedermann ein Leben in Würde bis zum Schluss führen kann“, so Dr. Arnim Findeklee, Leiter der vdek-Landesvertretung Thüringen.

Sterbende Menschen werden in Thüringen schon heute gut betreut. Der Freistaat verfügt über ein flächendeckendes Netz ambulanter und stationärer Anbieter in den relevanten Bereichen. Landesweit stehen fünf Hospize für die stationäre Versorgung Erwachsener sowie ein Kinder- und Jugendhospiz mit insgesamt 70 Plätzen zur Verfügung. Außerdem übernehmen in 26 ambulanten Hospizdiensten fast 1000 Ehrenamtliche die Begleitung Sterbender zu Hause.

Ergänzt wird das Angebot von acht Teams der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) sowie 129 Palliativbetten in Thüringer Krankenhäusern. 46 niedergelassene Ärzte führen die Zusatzqualifikation „Palliativmedizin“. Die zukünftig vorgesehene Erweiterung der häuslichen Krankenpflege um Leistungen der ambulanten Palliativversorgung wird in Verbindung mit der Verankerung der Sterbebegleitung in den Versorgungsauftrag der Pflegeversicherung dafür sorgen, dass sich die palliativ-pflegerische Versorgung qualitativ weiter entwickelt.

„Wenn jetzt noch Regelungen zur Aufklärung, Information und Transparenz über palliative und hospizliche Versorgungs- und Betreuungsmöglichkeiten im Gesetz verortet werden“, so Findeklee, „dann finden Betroffene und ihre Angehörigen noch bessere Unterstützung bei der Auswahl und Inanspruchnahme dieser Leistungen.“

Die Ersatzkassen werden dazu das jetzt schon bestehende Beratungsangebot weiter ausbauen, um ihren Versicherten gezielt bei der individuellen Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase zur Seite stehen zu können.

Kontakt

Kerstin Keding
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen

Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
E-Mail: Kerstin.Keding@vdek.com